Justiz - Berlin:Corona-Verordnung beschäftigt Oberverwaltungsgericht

Berlin
Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Die Corona-Beschränkungen in Brandenburg werden nach und nach gelockert - doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat viel zu tun mit Verfahren gegen die Maßnahmen. 14 Anträge zur Prüfung der Kontakt- und Hygieneregeln aus der Verordnung seien bisher anhängig, wie das Gericht mitteilte. Die Antragssteller richteten sich unter anderem gegen die Maskenpflicht, sagte Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn.

Mit der Normenkontrolle kann ein Antragssteller Rechtsnormen auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen - unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit oder ob er selbst Betroffener ist. Auch über mehrere Eilverfahren gegen die Corona-Beschränkungen müsse das Gericht noch entscheiden, sagte die Sprecherin. Darunter sei auch ein Antrag eines Rechtsanwaltes, der sich dagegen wende, seine Kontaktdaten in die Listen am Gericht einzutragen.

Das Verfassungsgericht Brandenburg beschäftigt sich derzeit mit einem Eilantrag der Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion, die die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit und die Maskenpflicht mit einer Klage kippen wollen. Dabei beziehen sich die Antragssteller auf die bisherige Verordnung. Die neuen Regeln sollen ab diesem Donnerstag gelten. Dann wird unter anderem das Versammlungsverbot gelockert - künftig dürfen 150 Menschen gemeinsam im Freien demonstrieren.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass die Corona-Regeln juristisch Bestand haben werden. Viele Länder hätten Probleme damit gehabt, dass ihnen Teile der Corona-Maßnahmen und der Bußgeldkatalog weggeklagt worden seien, sagte Woidke am Dienstag. "Bei uns sind alle Klagen bisher erfolglos geblieben und ich persönlich hoffe, aber ich gehe auch davon aus, dass es so bleibt."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: