Urteil:Lebenslange Haft für Doppelmord am Jungfernstieg

Jungfernstieg-Prozess - Mourtala M. im Gerichtssaal

Mourtala M., 35, neben seinem Anwalt Tim Burkert im Gericht.

(Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)
  • Der Angeklagte im Prozess um den Doppelmord am Jungfernstieg ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Die Richter stellten in ihrem Urteil die besondere Schwere der Schuld fest.
  • Im April vergangenen Jahres hatte der 35-Jährige sein einjähriges Kind und dessen 33-jährige Mutter am S-Bahnhof Jungfernstieg in Hamburg erstochen.
  • Der Anwalt von Mourtala M. hatte auf eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten plädiert.

Von Thomas Hahn, Hamburg

Es ist eine verstörende Geschichte, die an diesem Freitag vor dem Landgericht Hamburg zu Ende gegangen ist. Der Angeklagte Mourtala M. ist von der Strafkammer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. "Sie (...) haben durch die Tötung Ihrer Frau und Tochter etwas Furchtbares angerichtet", sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bülter in Richtung des Angeklagten.

Am Vormittag des 12. April 2018 hatte der Angeklagte am S-Bahnsteig des Hamburger Jungfernstiegs sein einjähriges Kind und dessen 33-jährige Mutter erstochen. Er hat gestanden und im Laufe des Prozesses Reue gezeigt. Selbst sein Anwalt Tim Burkert hat ihn im Schlussplädoyer ausdrücklich als "Täter" bezeichnet. Er plädiert auf eine Haftstrafe wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslang. Und die Entscheidung dürfte den Prozessbeteiligten wie eine Befreiung vorkommen nach mehr als vier Monaten Hauptverhandlung, die Beobachter in Staunen und Schrecken versetzte.

Es ist in einem solchen Gerichtsverfahren so, als würde eine Bluttat immer wieder in Superzeitlupe betrachtet. Jeder Tag leuchtet das Verbrechen aufs Neue aus, das muss so sein, aber das quält auch. Und im Fall des Mourtala M. war es nicht nur deshalb besonders quälend gewesen, weil die Tat besonders schrecklich war. Der Angeklagte selbst machte die Hauptverhandlung zu einem teilweise schwer zu ertragenden Schauspiel.

Es war mitunter so, als ertrage er die ganze Geschichte selbst nicht mehr; er störte die Verhandlung, redete dazwischen, versuchte den Saal zu verlassen, hielt sich die Ohren zu. Als ihm am vorletzten Prozesstag das Recht auf das letzte Wort gewährt wurde, hinterließ er erneut einen verwirrenden Eindruck. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Joachim Bülter zeigte er wieder Reue ("Ich bete um Vergebung"). Aber vorher ließ er über einen Dolmetscher wissen, dass er zurück in die Heimat wolle, dass er nicht verstehe, was mit ihm passiert. "Ich will kein zweites Urteil", sagte er. Bülter versuchte ihm zu erklären, dass noch gar kein Urteil gegen ihn gefallen sei. Mourtala M., 35, gebürtig in Tahoua, Niger, schien das nicht wahrzunehmen.

Nicht einmal seinen Anwalt hat er richtig an sich herangelassen. "Mein Mandant befindet sich in einem Zustand, in dem Kommunikation nur eingeschränkt möglich ist", sagte Tim Burkert am Anfang seines Schlussplädoyers. Er erlebe Mourtala M. als einen Mann, der in seiner eigenen Welt lebe und der das Gefühl habe, alle hätten sich gegen ihn verschworen.

Sorgerechtsstreit als Auslöser

Ein Sorgerechtsstreit war aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Ursprung seines tödlichen Zornes. Mit der Mutter seiner kleinen Tochter hatte er immer wieder Auseinandersetzungen. Er durfte das Kind unter Auflagen sehen. Aber am Tag vor der Tat erfuhr er vor dem Amtsgericht St. Georg, dass er wegen des schlechten Verhältnisses zur Mutter keine Aussicht auf das gemeinsame Sorgerecht habe. Außerdem hatte die Mutter einen neuen, fürsorglichen Freund. M. suchte sie auf. Ehe es am Bahnsteig des Jungfernstiegs zu den fatalen Stichen kam, gab es Streit in der S-Bahn.

"Eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit ist nicht auszuschließen", sagt Anwalt Burkert über seinen Mandanten. Das Gutachten zur seelischen Verfassung seines Mandanten findet er "deutlich zu oberflächlich". Ihm wäre es deshalb am liebsten gewesen, die Beweisaufnahme wäre noch einmal neu aufgemacht worden. Aber ob Mourtala M. das wirklich geholfen hätte, ist zumindest fraglich. Der für alle Seiten belastende Prozess hat ohnehin länger gedauert als geplant. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren theoretisch möglich, aber nach dem Urteil so gut wie ausgeschlossen.

Mit Material der Deutschen Presse-Agentur.

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