Süddeutsche Zeitung

Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags:Zwei Jahre und zehn Monate für U-Bahn-Schläger

"Er erkannte die Gefährlichkeit der Tritte": Das Landgericht Berlin hat den U-Bahn-Schläger Torben P. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sprach ihn des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Knapp fünf Monate nach dem brutalen Überfall hat das Landgericht Berlin den 18-Jährigen Torben P. des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn zu einer Jugendstrafe verurteilt. Zugleich ordnete das Gericht an, die Haftverschonung für Torben P. vorerst unter Auflagen aufrechtzuerhalten.

Der betrunkene Gymnasiast hatte am Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße einen Mann in der Nacht zu Ostersamstag mit Tritten gegen den Kopf schwer verletzt.

Der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel sagte in der Urteilsbegründung, der stark betrunkene Gymnasiast sei in "Provozierlaune" gewesen. Die Tritte gegen den Kopf des bereits reglos auf dem Bahnsteig liegenden Opfers seien gezielt und weitausholend von oben herabgeprasselt. "Er erkannte die Gefährlichkeit der Tritte" - auch, dass er den heute 30-jährigen Installateur hätte tödlich verletzen können. "Das nahm er hin", hieß es im Urteil. Das Gericht ging wegen des Alkohols von einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Schlägers aus.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die zuständige Staatsanwältin Katrin Faust hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung und vier Jahre Jugendstrafe gefordert. Die Nebenklage sprach sich in ihrem Plädoyer sogar für eine Verurteilung wegen versuchten Mordes aus.

Keine Erklärung für die Tat

Die Verteidigung hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Es habe sich bei dem Gewaltexzess "um die spontane Tat eines stark alkoholisierten und unter starker affektiver Erregung stehenden Mannes" gehandelt. Dieser Umstand spreche gegen einen Tötungsvorsatz. Der Anwalt beantragte eine Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung.

Im Verfahren hatte der Angeklagte die Tat im Wesentlichen gestanden. Hinsichtlich der Tritte verwies er auf Erinnerungslücken, da er betrunken gewesen sei. Eine Erklärung für die Tat habe er nicht, sie sei aber durch nichts zu entschuldigen. "Ich bin schockiert und entsetzt über mich selbst", heißt es in seinem Geständnis. Zu Prozessbeginn hatte Torben P. gesagt: "Die Tat ist eine Schweinerei."

Von der Polizei veröffentlichte Sequenzen aus einem Überwachungsvideo der Berliner Verkehrsbetriebe, die Teile des Übergriffs zeigen, hatten nach dem Vorfall für Entsetzen gesorgt. Es schloss sich eine öffentliche Debatte über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern sowie der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr an.

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