Nach dem Absturz einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 hat das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL der Fluggesellschaft verboten, kommerzielle Flüge mit den historischen Maschinen durchzuführen. Da die Risiken von Passagierflügen mit den Oldtimer-Flugzeugen neu bewertet wurden, darf Ju-Air in der Schweiz künftig keine kommerziellen Flüge mehr anbieten.
Die Ju-Air könne laut BAZL aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder im privaten Rahmen Passagierflüge anbieten. In diesem Fall müssten die Fluggäste seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder und über die höheren Risiken aufgeklärt sein.
In einer Stellungnahme zeigte sich die Oldtimer-Airline gelassen. "Für die Ju-Air bedeutet das für Flüge in der Schweiz keine wesentliche Änderung", sagte Sprecher Christian Gartmann. Es sei ohnehin fast jeder Passagier bereits Vereinsmitglied. Die Airline wolle jedoch alle drei Junker-Oldtimer des Modells Ju-52 restaurieren.
Schon im November war ein vorläufiges Flugverbot gegen Ju-Air verhängt worden. Bei der Untersuchung des Wracks der abgestürzten Maschine waren Risse und Rost am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, gefunden worden. Diese Schäden galten aber nicht als Ursache des Unglücks, bei dem am 4. August 17 Passagiere und drei Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen waren.