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Wieder in Freiheit: Nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft verlässt der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann das Gefängnis. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die "umgehende Freilassung" angeordnet - und den Haftbefehl gegen den 52-Jährigen aufgehoben.
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Reinhard Georg Birkenstock (vorne rechts im Bild), der Anwalt des wegen Vergewaltigung angeklagten Wettermoderators, hatte von Beginn an die Unschuld seines berühmten Mandanten beteuert: "Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen." Am Donnerstag nach der Entscheidung des OLG zeigte sich Birkenstock erleichtert: "Wir freuen uns alle jetzt." Und: "Die Unschuldsvermutung ist wieder auferstanden."
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Die Vorgeschichte: Mehr als vier Monate saß Jörg Kachelmann in Mannheim hinter Schloss und Riegel. Der 52-Jährige, dem zur Last gelegt wird, seine ehemalige Lebensgefährtin zum Sex gezwungen zu haben, hat die Vorwürfe aus dem Gefängnis heraus bestritten.
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Bei einem Haftprüfungstermin am 24. März 2010 entschied ein Richter jedoch: Kachelmann bleibt in Untersuchungshaft. Und es kam noch schlimmer für den Wetterunternehmer mit eigenem meteorologischem Institut: Am 19. Mai erhob die Mannheimer Staatsanwalt Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall.
Die Kriminalakte Kachelmann ...
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... wurde am 20. März 2010 öffentlich: nach seiner Rückkehr aus Vancouver, wo er für die ARD das olympische Wetter kommentiert hatte, nahm die Bundespolizei Kachelmann am Frankfurter Flughafen fest.
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Der Vorwurf: Der beliebte TV-Moderator soll eine langjährige Freundin Anfang Februar nach einem Beziehungsstreit gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Kachelmanns Anwalt ...
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... wies die Vergewaltigungsvorwürfe als "frei erfunden" zurück. Der TV-Wettermann kündigte gar an, seinerseits "wegen falscher Anschuldigung" Klage zu erheben. Die Kölner Anwälte Kachelmanns teilten auf ihrer Website mit: "Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen."
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Zwischenzeitlich nahm das mutmaßliche Opfer, eine 36-jährige Radio-Moderatorin, Teile ihre Aussage zurück. Bei ihrem Vorwurf, Kachelmann habe sie sexuell genötigt, bleibt die Frau aus dem baden-württembergischen Schwetzingen aber. Im Juni dann berichtete der Spiegel, ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage der Frau. Die Staatsanwaltschaft aber bleibt dabei: Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten.
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Blick in die JVA Mannheim: Am 1. Juli kündigte das dortige Landgericht an, dass es den Haftbefehl nicht aufheben wolle. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig.
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Am 9. Juli eröffnete das Landgericht Mannheim das Hauptverfahren: Es lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu. Der Prozess gegen den TV-Moderator beginnt am 6. September.
Kachelmann drohen ...
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... im Fall einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.