Jemen:Achtjährige stirbt nach Hochzeitsnacht

2024 Euro soll der Mann für seine achtjährige Kindsbraut bezahlt haben. Während ihrer Hochzeitsnacht erlitt das Mädchen offenbar so schwere innere Verletzungen, dass es starb. Aktivisten fordern jetzt, den Bräutigam vor Gericht zu stellen.

Rawan war erst acht Jahre alt, als sie an einen fünfmal so alten Mann verheiratet wurde. Nach Medienberichten überlebte das Mädchen die Hochzeitsnacht in einem Hotel der jemenitischen Stadt Hardh nicht. Sie starb an schweren inneren Verletzungen.

Bislang ist noch nicht klar, ob der Bräutigam des Mädchens, ein Mittvierziger aus Saudi-Arabien, inzwischen festgenommen wurde. Nach Angaben von Menschenrechtlern hatte Rawans Stiefvater für das Mädchen von dem Saudi 10.000 Rial (2024 Euro) erhalten. Der leibliche Vater des Kindes ist nach Informationen des Jemenitischen Zentrums für Menschenrechte tot. Blogger in Kuwait bezeichneten den Bräutigam der Achtjährigen als "Tier" und "Bestie"; sie forderten den Mann und die Familie der Kindsbraut vor Gericht zu stellen.

Ein Mitarbeiter des Zentrums sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir wiederholen nach diesem schrecklichen Fall unsere Forderung nach einem Gesetz, das für Eheleute ein Mindestalter von 18 Jahren vorschreibt."

Im Jemen ist mehr als die Hälfte der Bräute minderjährig, ein Viertel von ihnen ist bei Eheschließung jünger als 15. Islamistische Politiker hatten im Jemen schon mehrfach entsprechende Gesetzesvorlagen zu Fall gebracht, um das Mindestalter der Bräute auf 17 zu erhöhen. 2008 sorgte der Fall der zehnjährigen Nudschud Ali für Aufsehen, die vor einem Gericht in Sanaa ihre Scheidung erstritt.

Anmerkung der Redaktion: Mittlerweile gibt es Zweifel darüber, ob der Bericht über das getötete Mädchen der Wahrheit entspricht. Der Leiter des örtlichen Jugendamtes hat die Geschichte dementiert. Beobachter werfen den Behörden dagegen vor, ein Verbrechen vertuschen zu wollen. Die jemenitische Website Al-Maschhad, die zuerst über das Schicksal des Mädchens berichtete hatte, blieb weiter bei ihrer Version der Ereignisse.

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