Japan:Todesstrafe für Massenmörder

Der wegen Mordes verurteilte Satoshi U. in 2016, fotografiert auf dem Rücksitz eines Polizeiautos. (Foto: AFP)
  • Ein ehemalige Mitarbeiter eines Pflegeheimes, der fast 20 Menschen tötete und mehr als 25 Personen verletzte, ist in Japan zum Tode verurteilt worden.
  • Der Mann war 2016 in den frühen Morgenstunden in das Heim eingebrochen und beging dort die Tat. Danach stellte er sich der Polizei.
  • Zuvor hatte er Medienberichten zufolge aufgrund seines Hasses gegenüber behinderten Menschen bereits Zeit in einer Psychiatrie verbracht.
  • Im Prozess zeigte der 30-Jährige keine Reue.

Ein früherer Mitarbeiter eines Pflegeheims in Japan ist wegen Mordes an behinderten Menschen zum Tode verurteilt worden. Das Bezirksgericht von Yokohama verurteilte den 30-Jährigen am Montag zum Tod durch Erhängen.

Im Juli 2016 hatte der Mann 19 behinderte Menschen erstochen, weitere 24 sowie zwei Pflegekräfte verletzt. Die ermordeten Personen waren zwischen 19 und 70 Jahre alt. Der Täter war in den frühen Morgenstunden in das Heim eingebrochen, während die Menschen noch schliefen. Direkt im Anschluss fuhr er zur nächstgelegenen Polizeistation und stellte sich.

Eine Mutter und ihre Tochter legen 2016 am Eingang des Pflegeheimes Blumen für die Opfer des Verbrechens nieder. (Foto: AFP)

Der 30-Jährige hatte dem Guardian zufolge wenige Monate bevor er das Verbrechen beging, einige Tage in einer psychiatrischen Einrichtung verbracht, nachdem er einen Brief an den Sprecher des japanischen Unterhauses geschickt hatte, in dem er forderte, Euthanasie für behinderte Personen einzuführen. Damals soll er nach zwölf Tagen entlassen worden sein, da der Meinung der Ärzte zufolge keine direkte Gefahr von ihm ausging.

Während der Ermittlungen und des Prozesses hatte der Verurteilte keine Reue gezeigt. Er habe der Welt helfen wollen, indem er Menschen tötete, die seiner Ansicht nach eine Belastung darstellten, sagte er.

Im Prozess ging es zentral um den Geisteszustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, da ihr Mandant wegen einer Überdosis Marihuana nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte das zurückgewiesen und erklärt, der Mann sei zurechnungsfähig und von Vorurteilen geprägt gewesen.

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