Rückschlag für homosexuelle Paare :Italien verbietet Leihmutterschaften auch im Ausland

Die Entscheidung für eine Leihmutterschaft wird durch das neue Gesetz für Italienerinnen und Italiener auch im Ausland unter Strafe gestellt. (Symbolbild) (Foto: Mascha Brichta/dpa)

Innerhalb des Landes sind sie bereits verboten. Aus Sicht von Kritikern wird homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren mit der Ausweitung des Verbots die Möglichkeit komplett genommen, Kinder zu bekommen.

In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Aus Sicht von Kritikern wird hingegen homosexuellen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen.

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Italien selbst sind Leihmutterschaften bereits illegal. Die rechte Dreierkoalition von Meloni wollte das Verbot jedoch ausweiten, um auch Italienerinnen und Italiener zu bestrafen, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo dies legal ist. Der Senat nahm den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.

In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. Wunscheltern gehen daher dafür ins Ausland.

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