Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist ein Anachronismus. So hat es der katholische Sozialethiker Nell-Breuning schon vor fünfzig Jahren festgestellt. Es wäre eigenartig, dieses umstrittene Modell, bei dem der Staat als bezahlter Dienstleister für die Einziehung der Mitgliedsbeiträge der Kirche auftritt, auch noch in Form einer Moschee-steuer auf die Muslime auszudehnen. Die Kirchensteuer verlangt von jedem steuerpflichtigen Kirchenmitglied acht bis neun Prozent seiner Einkommensteuer. Grund für die Forderung nach der Moscheesteuer ist nicht die Gleichbehandlung mit christlichen Kirchen. Man will auf diese Weise dem Fundamentalismus in Riad und Ankara entgegentreten, der derzeit viele deutsche Moscheegemeinden finanziert. Das Ziel ist zwar gut, das Mittel aber nicht. Die Moscheesteuer ist kein politisches Steuerungsinstrument, um Reformation zu erzwingen. Wenn überhaupt, dann müsste die Forderung von den Muslimgemeinden kommen.
Die Islam-Vereine müssten sich als öffentlich-rechtliche Körperschaft organisieren. Sie würden dann feststellen, dass es viele säkulare Muslime gibt, die sich nicht registrieren lassen wollen - und dann konfessionslos bleiben. Und es würde muslimische Vereine geben, die sich lieber weiterhin anders finanzieren und dankend verzichten.