Süddeutsche Zeitung

Iran: Säureattentat:"Wütend und traurig"

Weil sie seine Liebe verschmäht hatte, verätzte ein Iraner einer Frau das Gesicht. Nach dem Auge-um-Auge-Prinzip wollte sich das erblindete Opfer rächen - und den Peiniger nun ebenfalls mit Säure blenden. Doch Irans Justiz hat die Vergeltung im letzten Moment verschoben.

Tomas Avenarius, Kairo

Die islamische Gerechtigkeit lässt auf sich warten: Eine Iranerin, die vor sieben Jahren Opfer eines Säureattentats geworden war und das Augenlicht verloren hat, darf den Täter vorerst nicht blenden.

Die iranische Justiz verschob im letzten Moment den Vollzug eines umstrittenen Urteils, dass auf der Grundlage der Scharia gefällt worden war. Die Richter hatten 2009 nach islamischem Recht geurteilt, dass Ameneh Bahrami dem Täter auf der Grundlage des "Auge um Auge, Zahn um Zahn-Prinzips Schwefelsäure in beide Augen träufeln dürfe.

Der Vollzug war für den heutigen Samstag angesetzt worden. Die Justiz habe die Vollstreckung "auf ein unbestimmtes Datum verschoben", meldete die Nachrichtenagentur ISNA wenige Stunden vor dem Termin. Ameneh Bahrami hatte am Vortag noch gesagt: "Nachdem ich in den vergangenen Jahren so sehr gelitten habe, bin ich nun wirklich glücklich."

Die Blendung sollte in einer staatlichen Klinik in Teheran im Beisein von Ärzten stattfinden. Dabei hätte das Opfer dem Täter mit einer Pipette Schwefelsäure in beide Augen träufeln dürfen. Hätte sie dies aufgrund ihrer Blindheit nicht bewerkstelligen können, hätte ein Arzt dem Verurteilten an ihrer Stelle die Augen verätzen sollen.

Bahrami war nach Angaben ihres deutschen Verlages "wütend und traurig" über die Verschiebung. Die Blendung sei "aus fadenscheinigen Gründen" abgesagt worden, zitierte der mvg-Verlag die Frau in einer Mitteilung. "Angeblich war kein Arzt da. Das stimmte aber nicht. Bei uns stand ein Arzt, der sagte, dass er extra für die Vollstreckung gekommen ist." Später habe es geheißen, es sei versehentlich das falsche Krankenhaus gewählt worden.

Das iranische Gericht hatte 2009 auf der Grundlage islamischen Rechts geurteilt, dass das "Qisas-Prinzip eines "Auge um Auge, Zahn um Zahn" in Amenehs Fall anwendbar sei. Dieses Urteil hatte weltweit Empörung ausgelöst. Amnesty International hatte noch am Freitag erklärt, "der Vollzug dieser grausamen und unmenschlichen Strafe kommt der Folter gleich".

Ameneh Bahrami hatte gegenüber der SZ am Freitag ausdrücklich bestritten, dass es ihr um persönliche Vergeltung gehe: "Alle denken, ich will Rache nehmen. Das stimmt aber nicht. Mir geht es um die Abschreckung." Der Vollzug des Urteils werde andere Männer von Gewalt gegen Frauen abhalten. Seit dem Urteil zu ihren Gunsten habe die Zahl der Säureattentate in Iran deutlich abgenommen: "Das heißt, ein potentieller Täter muss wirklich lebensmüde sein, so etwas zu tun." Sie glaube, dass es "nach dem Urteilsvollzug keine Säureattentate mehr geben wird oder doch nur sehr wenige".

Amenehs Fall hatte weltweites Aufsehen erregt. Der Säureanschlag des gekränkten Verehrers hatte das Gesicht und den Körper der Iranerin schwer verstümmelt und sie das Augenlicht gekostet. Auf der Grundlage des islamischen Scharia-Rechts hatte das Gericht 2009 geurteilt, dass sie den Täter blenden dürfe. Die Justiz hatte das Opfer aber mehrfach aufgefordert, die Umwandlung des Richterspruchs in eine Haftstrafe zu akzeptieren. Dies hatte sie trotz öffentlichen Drucks verweigert.

Die junge Frau hatte sich mehrfach widersprüchlich über ihre Motive geäußert. Anderen Medien hatte sie früher gesagt, dass sie im Falle einer millionenhohen Entschädigung durchaus bereit sei, auf die Blendung zu verzichten und dem Täter stattdessen Teile seines Körpers zu verätzen.

Das Urteil selbst ist auch in der islamischen Republik stark umstritten. Die Regierung des international stark isolierten Landes fürchtet, dass die weltweite Reaktion der Islamischen Republik einen Primitiv-Islamismus vorwerfen würde. Unabhängig davon hatten moderate iranische Islamisten erklärt, dass der Urteilsvollzug nicht zeitgemäß sei.

Das Rechtsprinzip des "Qisas" bezeichnet im Scharia-Recht einen Anspruch des "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Er wird nur in bestimmten Fällen angewendet. "Die Richter haben Einiges versucht, damit es nicht dazu kommt", hatte sie der SZ am Freitag gesagt. "Man hat den Vollzug immer wieder hinausgezögert und gehofft, dass ich aufgeben werde." Sie betonte: "Ich habe aber nicht aufgegeben. Ich will das Urteil vollstrecken."

Ameneh hat ihre Lebensgeschichte in dem Buch "Auge um Auge" geschildert, das auch in Deutschland erschienen ist.

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