Intersexualität:"Divers" oder "anderes"? SPD blockiert Gesetzentwurf zum dritten Geschlecht

Geschlechtseinträge

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung angewiesen, eine dritte Kategorie im Geburtenregister zu schaffen.

(Foto: Peter Steffen/dpa)

Was soll im Ausweis von Intersexuellen stehen? Was Innenminister Seehofer in einem Gesetzentwurf plant, finden zwei SPD-Ministerinnen einem Medienbericht zufolge herabsetzend.

Das Gesetz zum dritten Geschlecht entzweit die Große Koalition. Die SPD-Ministerinnen Katarina Barley (Justiz) und Franziska Giffey (Familie) lehnen einen Entwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) ab. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe.

Im vergangenen November hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein wegweisendes Urteil gefällt. Menschen ohne eindeutiges biologisches Geschlecht sollen im Geburtenregister eine eigene Kategorie erhalten. Bislang müssen sie als "männlich" oder "weiblich" eingeordnet werden. Die Richter wiesen die Bundesregierung an, die Rechtslage bis Ende 2018 zu ändern.

Seehofer schlägt nun vor, dass sich intersexuelle Menschen in Ausweispapieren in der Kategorie "anderes" eintragen lassen können. Diese Bezeichnung geht auf eine Empfehlung des Ethikrates zurück. Im Justiz- und Familienministerium hält man diese Bezeichnung aber für herabsetzend. Dem Spiegel zufolge bevorzugt Barley den Begriff "weiteres", Giffey habe sich für "divers" oder "inter" ausgesprochen.

Die Klage, über die das BVerfG entschied, hatte die Angabe "inter/divers" oder hilfsweise "divers" gefordert. Die Richter legten sich in ihrem Urteil nicht auf eine Bezeichnung fest. Sie forderten lediglich eine dritte Möglichkeit, "ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen". Julia Steenken von der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI) nannte den Ausdruck "inter/divers" im Interview mit der SZ "ganz charmant", sagte aber auch: "Für die DGTI sind diese Begriffs- und Buchstabenspiele nicht entscheidend."

Der Entwurf schaffe "ein Ungleichgewicht zwischen Inter- und Transsexuellen"

Begrifflichkeiten sind nicht der einzige Grund, warum Barley und Giffey den Gesetzentwurf ablehnen. Seehofers Regelwerk sei "noch nicht ausgereift", heißt es in einem Schreiben des Justizministeriums. Der Entwurf erzeuge "ein Ungleichgewicht zwischen Inter- und Transsexuellen." Intersexuelle lassen sich nach der Geburt nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen. Transgender oder transidente Personen besitzen rein äußerlich männliche oder weibliche Geschlechtsmerkmale, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht zugehörig. Barley fordert ein einheitliches Gesetz für beide Personengruppen.

Seehofers Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder mit uneindeutigem Geschlecht ab dem Alter von 14 Jahren entscheiden können, wie sie im Personenstandsregister geführt werden. Das Justizministerium will das auch für jüngere Kinder ermöglichen. Dies sei "zumindest zu erwägen". Barley fordert außerdem, dass Eltern der Änderung nicht zustimmen müssen, damit die Betroffenen im Konfliktfall auch alleine entscheiden können.

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