Süddeutsche Zeitung

Innsbruck:Neues Urteil nach Kuh-Angriff

Das erste Urteil hatte im Februar unter Almbauern zu großer Verunsicherung geführt.

Fünf Jahre nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige deutsche Wanderin hat das Oberlandesgericht Innsbruck ein Urteil der Vorinstanz teilweise korrigiert. Es liege nicht die volle Schuld beim Bauern, das Opfer trage eine 50-prozentigen Mitschuld. Dies bedeute, dass die Ansprüche des Ehemanns und des Sohnes des Opfers um 50 Prozent gekürzt würden. Dem Witwer stünden somit 54 000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekomme 24 000 Euro sowie 180 Euro monatliche Rente. Das Gericht ließ eine außerordentliche Revision zum Obersten Gerichtshof zu. Das Urteil des Landgerichts Innsbruck vom Februar hatte unter Almbauern zu großer Verunsicherung geführt. Die 45 Jahre alte Hundehalterin aus Bad Dürkheim war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von einer Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden.

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SZ vom 28.08.2019 / dpa
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