Süddeutsche Zeitung

Illerkirchberg:Messerangreifer muss lebenslang ins Gefängnis

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Okba B. hatte eine 13-Jährige verletzt und eine 14-Jährige ermordet. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen. Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest.

Nach gut einem Monat ist der Prozess im Fall des Messerangriffs auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg zu Ende gegangen. Das Landgericht Ulm verurteilte den 27-jährigen Okba B. zu lebenslanger Haft und stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Haftjahren nahezu ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im vergangenen Dezember war der Angeklagte mit einem Messer auf zwei Schülerinnen losgegangen. Eine 14-Jährige überlebte den Angriff nicht, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in der vergangenen Woche eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für den Mann aus Eritrea gefordert.

Der Angeklagte hatte den Angriff zuvor gestanden, der in Baden-Württemberg eine Debatte über Geflüchtete und über gescheiterte Integration ausgelöst hat. Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tattag Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen in dem Moment am Haus des Mannes vorbei, als er es verließ. In der Annahme, die Schülerinnen hätten das Messer gesehen, soll er spontan beschlossen haben, sie anzugreifen.

Von hinten soll Okba B. die beiden Mädchen überfallen und sofort zugestochen haben. Während die 13-Jährige fliehen konnte, stolperte die 14-Jährige und fiel. 23 Mal stach B. auf das am Boden liegende Mädchen ein. So habe er verhindern wollen, dass die Mädchen die Polizei verständigen und seinen Plan durchkreuzen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllte der Angeklagte drei Mordmerkmale. So habe er heimtückisch und um eine weitere Straftat zu ermöglichen gehandelt. Außerdem soll er versucht haben, eine Straftat zu verdecken. Denn er habe angenommen, dass es eine Straftat ist, mit einem Messer herumzulaufen. Dass dies tatsächlich keine Straftat darstellt, spiele keine Rolle.

Die Verteidigerin des Angeklagten hatte zuvor erklärt, dass die besondere Schwere der Schuld aus ihrer Sicht nicht gegeben sei. Ebenso das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Das Ziel ihres Mandanten sei nicht gewesen, durch die Stiche zu verbergen, dass er ein Messer bei sich hatte. Dem Vorwurf, dass der Mann heimtückisch und zur Ermöglichung einer weiteren Straftat gehandelt habe, stimmte sie zu.

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