Süddeutsche Zeitung

Illegales Autorennen:BGH hebt Mordurteil gegen Raser auf

  • Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben.
  • Der Bundesgerichtshof gab der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren.
  • Die beiden Männer können nun auf mildere Strafen hoffen.

Kann ein tödlicher Verkehrsunfall, verursacht von einem rücksichtslosen Raser, Mord sein? Nein, hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und kippte damit das bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Berliner Raser. Die beiden Männer, so der BGH, hätten sich lediglich der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht (hier das Urteil von der Seite des BGH).

Das Landgericht Berlin hatte vor gut einem Jahr die zwei damals 24 und 26 Jahre alten Fahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie hatten sich auf dem Kürfürstendamm ein Rennen geliefert, rote Ampeln missachtet und auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde beschleunigt. All das mitten in der Innenstadt. Einer der Fahrer rammte einen Geländewagen, dessen Fahrer starb noch an der Unfallstelle.

Die Berliner Richter gingen davon aus, dass die beiden "mit bedingtem Vorsatz" handelten. Wenn man über mehrere rote Ampeln fahre, mit nicht einsehbaren Querstraßen, dann nehme man den Tod von anderen billigend in Kauf, hieß es in der Urteilsbegründung. Die für die Raserei benutzten Autos betrachtete das Gericht als gemeingefährliches Mittel, quasi als Waffe. Das Urteil sorgte für Aufsehen: Es war das erste Mal, dass Raser nach einem Unfall mit tödlichem Ausgang wegen Mordes verurteilt wurden. Die beiden Angeklagten hatten dagegen Revision eingelegt.

Mit Erfolg. Der BGH sieht den Vorsatz - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil - vom Landgericht nicht belegt und wies die Sache nun zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Gerichts zurück. Die beiden Männer können damit auf eine mildere Strafe hoffen. Zudem dürfte das Urteil Auswirkungen darauf haben, wie künftig mit Rasern umgegangen wird.

Raser wegen Mordes zu verurteilen, dürfte nach der jetzigen Entscheidung aus Karlsruhe schwerer werden - unmöglich ist es allerdings nicht. Beate Sost-Scheible, die Senatsvorsitzende, sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass ein durch einen Raser verursachter tödlicher Unfall in Einzelfällen durchaus ein vorsätzliches Tötungsdelikt und möglicherweise ein Mord sein könne, in anderen Fällen nur fahrlässige Tötung. Es komme stets auf eine Einzelfallbetrachtung an. Seit Oktober sieht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen vor. Diese Regelung kann allerdings für die Berliner Raser nicht angewendet werden. Ihre Tat geschah bereits 2016.

BGH behandelte noch zwei weitere Fälle von tödlichen Unfällen durch Raser

An diesem Donnerstag hat der BGH über zwei weitere Raser-Urteile entschieden. Im Mittelpunkt stand dabei auch die Frage, ob die Vorinstanzen das rücksichtslose Verhalten im Straßenverkehr angemessen bestraft hatten.

Im Fall eines Motorradfahrers aus Bremen, der in der Bikerszene als "Alpi" bekannt war und einen Fußgänger überfahren hat, haben die Karlsruher Richter das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Der zur Tatzeit 23-Jährige war wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. In den Monaten vor dem tödlichen Unfall hatte er Videos ins Netz gestellt, auf denen riskante Fahrmanöver und Beinaheunfälle zu sehen sind. Sein Youtube-Kanal hatte mehr als 80 000 Abonnenten.

Im Fall eines Rasers aus Frankfurt am Main hat der BGH das Urteil der Vorinstanz dagegen teilweise aufgehoben. Er hatte eine rote Ampel überfahren und war in den Gegenverkehr geraten. Dabei wurde ein anderer Autofahrer getötet. Die Strafe betrug in diesem Fall drei Jahre Haft. Der Unfallverursacher war mit 142 Kilometern pro Stunde unterwegs. Erlaubt war Tempo 70. Die Richter in Karlsruhe gaben jetzt der Staatsanwaltschaft recht, die eine höhere Strafe wollte - und verwiesen den Fall zurück an die vorherige Instanz. Möglicherweise kommt in diesem Fall eine vorsätzliche Tötung in Betracht.

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