Idar-Oberstein:Lebenslange Haft nach tödlichem Schuss auf Tankstellen-Mitarbeiter

Urteil im Mordprozess um tödlichen Maskenstreit erwartet

Polizisten sichern am Tag nach dem tödlichen Verbrechen die Tankstelle in Idas-Oberstein. Nun ist das Urteil gefallen.

(Foto: dpa)

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte Mario N. den Kassierer getötet hat, weil dieser ihn auf die Maskenpflicht hinwies. Er habe an dem Opfer "ein Exempel" statuieren wollen.

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte Mario N. ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in seinem Urteil am Dienstag die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Die Verteidigung hatte im Prozess den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Angeklagten hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Ein Strafmaß hatte die Verteidigung nicht genannt. Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Mario N. tötete um "ein Exempel zu statuieren"

Wichtige Indizien in der Beweisaufnahme waren Chatverläufe, in denen Mario N. sich abfällig über Geflüchtete, Greta Thunberg, Fridays-for-Future-Aktivisten, Jens Spahn, die Bundesregierung und deren Corona-Politik äußerte. Nach Ansicht des Gerichts waren die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat die Hauptmotive für die Tat. Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die in seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen. Als der junge Mann auf die Einhaltung der Maskenpflicht bestanden habe, habe der 50-Jährige beschlossen, an ihm "ein Exempel zu statuieren".

Oberstaatsanwältin Nicole Frohn zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei wichtig, dass das Gericht die Tat als Mord und nicht als Totschlag gewertet habe. Die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld sei eine Abwägungsfrage, in der das Gericht zu einer anderen Auffassung als die Anklage gekommen sei. Es werde geprüft, ob Revision gegen das Urteil eingelegt werden soll.

Verteidiger Alexander Klein sagte, sein Mandant sei erleichtert, dass keine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei und das Urteil ihm eine Perspektive nach 15 Jahren lasse. Allerdings würden darin die psychische Verfassung und die besonderen Tatumstände nicht richtig gewürdigt. Daher werde auch die Verteidigung prüfen, ob sie Revision beantragen wolle.

In der sechsmonatigen Verhandlung spielte die Frage nach der Täterschaft keine große Rolle, da sie von Anfang an unstrittig war. Mario N. hatte gestanden, sich aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, zu Hause eine Waffe geholt und ihm bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle in die Stirn geschossen zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat. Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein, deswegen wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen.

Mordmerkmale und die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten

Strittig blieb, ob Mario N. aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke gehandelt hat und ob eine besondere Schwere der Schuld vorliegt. Für die Staatsanwaltschaft und die Anwältin der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin an dem Prozess teilnahm, stand dies zweifelsfrei fest. Die Verteidigung dagegen sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nicht gegeben.

Idar-Oberstein: Mario N. (rechts) spricht vor dem Landgericht mit einem seiner Verteidiger.

Mario N. (rechts) spricht vor dem Landgericht mit einem seiner Verteidiger.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Auch die Bewertung der Steuerungsfähigkeit spielte in dem Prozess eine wichtige Rolle. Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage war der Angeklagte trotz erheblichen Alkoholkonsums bei der Tat voll schuldfähig. Gründe für mildernde Umstände sah sie nicht, die Verteidigung dagegen schon. Der Angeklagte hatte in seiner letzten Erklärung vor der Urteilsverkündung noch einmal betont, wie sehr ihm die Tat leidtue. Die Richter befanden, dass die beiden Mordmerkmale gegeben seien und sehen den Angeklagten als voll schuldfähig an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft können dagegen in Revision gehen.

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