Hundesteuer:Rottweiler bekommt recht

Rottweiler

Schmusetier oder Waffe? Dass Hunderassen unterschiedlich gefährlich sind, wurde nun gerichtlich bestätigt.

(Foto: dpa)

Der hohe Steuersatz habe eine "erdrosselnde Wirkung": Das Bundesverwaltungsgericht begrenzt die Steuern für Kampfhunde. 2000 Euro im Jahr für einen Rottweiler seien zu viel.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Bad Kohlgrub hat sich dem Einsatz für die Gesundheit verschrieben, die Bergkieferhochmoor-Bäder des Kurorts in den Ammergauer Alpen sollen, so wirbt der Bürgermeister, sogar bei unerfülltem Kinderwunsch helfen. Hunde passen da allenfalls in der Pudelversion ins Bild - Kampfhunde dagegen hat die Kommune mit einer rekordverdächtigen Steuer belegt.

2000 Euro werden pro Jahr fällig, 26 Mal so viel wie für den "Normalhund" (75 Euro). Dagegen hat nun der Halter einer Rottweilerhündin namens Mona mit Erfolg beim Bundesverwaltungsgericht geklagt: 2000 Euro sind zu viel, befand das oberste deutsche Verwaltungsgericht Gericht in Leipzig. (Az: 9 C 8.13)

Hoher Steuersatz hat laut Richter "erdrosselnde Wirkung"

Für die Kampfhundehalter ist das ein Etappensieg. Die Richter haben entschieden, der exorbitant hohe Steuersatz habe eine "erdrosselnde Wirkung" - faktisch komme die Steuer einem Kampfhundeverbot gleich. Als Messlatte gelten die jährlichen Kosten für den Unterhalt des Tieres. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH), der die Steuer ebenfalls für zu hoch hielt, hatte im vergangenen Jahr eine Studie herangezogen, wonach der durchschnittliche Halter etwa 900 bis 1000 Euro für seinen Hund ausgibt.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts liegen die Kosten für einen Kampfhund zwar etwas höher, schon deshalb, weil nur solche Hunde gehalten werden dürfen, die einen "Wesenstest" bestanden und ein entsprechendes Zeugnis der Gemeinde ausgestellt bekommen haben. Dafür fallen einmalig einige Hundert Euro an. Damit liegen die Durchschnittskosten für einen Kampfhund vermutlich knapp über 1000 Euro jährlich. Steuersätze, die deutlich darüber liegen, dürften damit juristisch angreifbar sein.

Steuer variiert je nach Kommune

Im Grundsatz aber gilt nach wie vor: Kommunen dürfen für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen höhere Steuern nehmen. Sehr zum Unbill der Halter solcher Hunde, die stets darauf verweisen, dass das Pauschalurteil über eine Hunderasse noch nichts über die Gefährlichkeit des einzelnen Hundes aussagt.

Grundsätzlich verboten sind nämlich nur wenige klassische Kampfhunderassen, wie Pit-Bull, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier. Der Rottweiler dagegen gehört zu den Hunden einer zweiten Kategorie. In Bayern zählen dazu 13 Rassen, etwa Bullterrier, American Bulldog oder Mastiff, aber die Liste variiert von Bundesland zu Bundesland. Nach erfolgreichem Wesenstest dürfen sie zwar gehalten werden. Dennoch dürfen die Kommunen versuchen, ihre Zahl mithilfe erhöhter Steuern zu verringern.

Die Mehrzahl der Kommunen dürfte, bundesweit gesehen, indes unter der neuen höchstrichterlichen Steuergrenze von 1000 plus X liegen. Die Spannbreite ist enorm. Dortmund nimmt 432 Euro, Wuppertal 600, München 800 Euro, Städte wie Bielefeld, Bottrop oder Köln kennen gar keine Extrasteuer für Kampfhunde. In Bayern sticht etwa die Gemeinde Herrsching am Ammersee hervor. Deren Steuersatz dürfte juristisch hinfällig sein: Dort nimmt man bisher 1500 Euro.

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