Süddeutsche Zeitung

Streit um Hostel:Nordkorea, der komplizierteste Vermieter Berlins

Lesezeit: 3 min

Auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft wird ein Hostel betrieben - ein Verstoß gegen internationales Recht. Aber weil Berlin eben Berlin ist, passiert: nichts.

Von Verena Mayer, Berlin

Wenn man in Berlin unterwegs ist, dauert es meistens nicht lange, bis man auf Weltpolitik stößt. Die tritt selbst an den kuriosesten Orten zutage, zum Beispiel in einem grauen Betonklotz in Berlin-Mitte, in dem sich eine Billigunterkunft namens City Hostel befindet. Denn die Immobilie hat einen ungewöhnlichen Vermieter: die Botschaft von Nordkorea. Die hat gleich nebenan in einem nicht weniger wuchtigen Klotz ihren Sitz, in Schaukästen hängen Fotos des Diktators Kim Jong-un.

Vor zwei Jahren rückte dieser Ort in den Fokus der Weltöffentlichkeit. Denn Nordkorea darf nicht mit Immobilien im Ausland Geschäfte machen, das hat der UN-Sicherheitsrat Ende 2016 mit seiner Resolution 2321 festgelegt. Darin wurden die Sanktionen gegen Nordkorea verschärft, weil die Botschaften in Verdacht standen, durch die Vermietung und Nutzung von Immobilien Devisen für das Atomprogramm zu beschaffen. Seit 2017 gibt es auch eine entsprechende EU-Verordnung, weshalb den Betreibern des Hostels untersagt wurde, das Gebäude weiter zu nutzen. Doch das City Hostel ist noch immer in Betrieb, ab 17 Euro die Nacht kann man eines der 435 Betten buchen oder hier eine Abifeier oder den Junggesellenabschied begehen.

Das liegt einerseits daran, dass es immer schwierig ist, globale Beschlüsse umzusetzen. Zum anderen liegt es daran, dass die Weltpolitik hier nicht auf irgendjemanden trifft - sondern auf die Berliner Verwaltung. Die sitzt an diesem Dienstagmorgen in Gestalt eines Rechtsanwalts vor dem Berliner Verwaltungsgericht, weil sich die Hostel-Betreiber ihr Geschäft nicht untersagen lassen wollen und gegen den Bescheid des zuständigen Bezirksamts geklagt haben.

Für das Hostel existiert kein Mietvertrag, das Geld floss bar

Das City Hostel wird von der EGI GmbH betrieben, hinter der eine türkische Unternehmerfamilie steht, die auch Ferienhäuser in der Türkei vermietet. 2007 hat die GmbH das Gebäude von der nordkoreanischen Botschaft gemietet, für 38 000 Euro im Jahr und mit der Option auf Miete des Festsaals für weitere 8000 Euro. 2017, als der Fall hochkochte und der diplomatische Druck groß war, kündigte die nordkoreanische Botschaft diesen Mietvertrag, allerdings nicht ohne den Hostel-Betreibern "aufrichtige Dankbarkeit für die Zusammenarbeit" auszusprechen.

Seither gibt es um das Hostel einen erbitterten und vor allem komplizierten Rechtsstreit. Das Berliner Verwaltungsgericht versucht daher, erst einmal Licht in die Sache zu bringen. Das ist gar nicht so einfach, denn dem Vertreter der EGI GmbH zufolge ist seit der Kündigung des Mietvertrags durch die nordkoreanische Botschaft keine Miete mehr gezahlt worden. Das Hostel könne daher gar nicht gegen die EU-Verordnung verstoßen, weil die ja nur verhindern wolle, das Geld an Nordkorea fließt.

Wenn es offenbar weder einen Mietvertrag noch Mietzahlungen gebe - "mit welchem Recht ist die EGI dann überhaupt noch drin?", fragt der Vorsitzende Richter. "Es steht Nordkorea frei, uns rauszuklagen", sagt der Rechtsanwalt. Es gehe hier um eine Existenz. Man habe viel in das City Hostel investiert, "das wollen wir uns weder von den Nordkoreanern noch von der EU verbieten lassen". Und er schlägt vor, jemanden von der nordkoreanischen Botschaft als Zeugen zu laden.

Das hält der Vorsitzende Richter nicht für nötig, und das Verfahren ist auch so schon skurril genug. So kommt heraus, dass die Miete für die Immobilie, die der nordkoreanischen Botschaft einst noch von der DDR überlassen worden war, lange in bar bezahlt wurde: Keine Bank wollte den Nordkoreanern ein Konto überlassen. Interessant auch, wie die nordkoreanische Botschaft allfällige Konflikte mit Mietern regeln wollte: "In der Disziplin des gegenseitigen Vertrauens und der Versöhnung", so steht es im Mietvertrag.

Vergessen, Zwangsgeld anzudrohen

Der Konflikt vor dem Berliner Verwaltungsgericht endet schließlich damit, dass die Klage abgewiesen wird. Die Betreiber des City Hostels würden schon allein deswegen gegen die EU-Verordnung verstoßen, weil sie die Räumlichkeiten nutzten, da komme es nicht darauf an, ob der Mietvertrag noch bestehe oder nicht. Damit ist nach mehr als zwei Jahren der Weg frei, dass die geltenden Sanktionen gegen Nordkorea umgesetzt werden können. Zumindest in der Theorie. Die Praxis sieht so aus, dass das Bezirksamt Mitte bis November 2018 gebraucht hat, bis es in der Sache überhaupt einschritt. Und dann vergaß es auch noch, ein Zwangsgeld anzudrohen, wenn das Hostel nicht geschlossen würde, weshalb dessen Betreiber nun in aller Ruhe den Rechtsweg ausschöpfen können.

Der Anwalt kann Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen, er hat auch schon überlegt, die Sache vom Gerichtshof der Europäischen Union prüfen zu lassen. Im Zuschauerraum sitzt der Berliner SPD-Abgeordnete Tom Schreiber. Er beschäftigt sich seit Langem mit dem Fall, weil es nicht sein könne, dass Nordkorea in der BRD solche Netzwerke für "dunkle und dreckige Geschäfte" habe. Und er hat nach der Verhandlung neue Fragen: Was es mit den Barzahlungen auf sich hat, mit denen offenbar die Miete beglichen wurde. "Das müssen die Finanzämter klären." Bis es so weit ist, wird das passieren, was so oft in Berlin passiert: "Es wird sich erst einmal nichts tun", sagt der Vorsitzende Richter.

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SZ vom 29.01.2020
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