Gerichtsurteil in Spanien:Sexuelle Orientierung auf der Anklagebank

Two men in love holding hands on the beach. Stock photo. Tarragona, CT, Spain PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY CR_MIPA200

Ein Mann in Spanien soll laut einem Gerichtsurteil seine Exfrau entschädigen, weil er ihr in der Ehe verheimlich haben soll, dass er homosexuell sei.

(Foto: imago images/Cavan Images)

Ein Spanier muss seine Ex-Frau entschädigen, weil er ihr seine Homosexualität verheimlicht habe. Die Richterin bezieht sich auf ein mehr als 100 Jahre altes Gesetz. Die Empörung im Land ist groß.

Von Karin Janker, Madrid

Es war ein öffentlicher Prozess über die sexuelle Orientierung eines Menschen, kritisieren Beobachter. Ein Prozess, in dem der Angeklagte öffentlich machen musste, was eigentlich intimste Angelegenheiten sind. Im spanischen Valencia wurde an diesem Dienstag ein Mann verurteilt, weil er seiner früheren Ehefrau seine Homosexualität verschwiegen habe.

Drei Jahre dauerte die Ehe zwischen dem Anwalt und Menschenrechtsaktivisten Javier Vilalta und seiner früheren Ehefrau. 2011 wurde sie in gegenseitigem Einvernehmen geschieden. Er und seine Frau seien nach der Trennung gute Freunde geblieben, sagt Vilalta - auch nachdem er ihr 2016 einen neuen männlichen Partner vorgestellt habe. Sie habe ihn "sehr nett" gefunden.

Neun Jahre nach der Scheidung kam nun - für ihn aus heiterem Himmel - die Klage, die ein Zivilgericht in Valencia verhandelt hat. Vilalta ging mit seinem Fall an die Öffentlichkeit. Eine Flucht nach vorne, nachdem er sich durch das Verfahren bereits dazu gezwungen sah, sein Privatleben öffentlich zu machen. Nun erfährt Vilalta nicht nur auf Twitter viel Zuspruch.

Richterin beruft sich auf das Zivilgesetzbuch von 1889

Im Laufe des Prozesses musste der Menschenrechtsanwalt offenlegen, wann er mit wem sexuelle Beziehungen gehabt hatte. Ob er bereits vor seiner Ehe Beziehungen zu Frauen gehabt habe etwa. Diese Frage erschien der Richterin ausschlaggebend, um über die Klage seiner Ex-Frau zu entscheiden: Ob ihr Mann ihr während ihrer gemeinsamen Ehe verheimlicht habe, dass er in Wirklichkeit homosexuell ist.

Die Möglichkeit, dass Javier Vilalta bisexuell sein könnte, schien das Gericht nicht in Betracht gezogen zu haben. Dabei hatte sich Vilalta während des Verfahrens selbst als bisexuell bezeichnet. Er habe vor und nach seiner Ehe zur Klägerin Beziehungen sowohl zu Männern als auch zu Frauen gehabt. Dennoch hat die zuständige Richterin die dreijährige Ehe der beiden wegen der angeblichen Homosexualität des Ehemannes für nichtig erklärt. Das Gericht berief sich dabei auf das Zivilgesetzbuch von 1889. Es sieht die Annullierung einer Ehe vor, wenn diese durch "Betrug" zustande kommt.

Vilalta habe seine Homosexualität vorsätzlich verschwiegen, wenn auch nicht aus böser Absicht, so die Richterin. Deshalb soll er jetzt 3000 Euro an seine Ex-Frau für den erlittenen Schaden zahlen - 1000 Euro für jedes Ehejahr. Dabei hatte sich sogar der Staatsanwalt für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen.

Im liberalen Spanien stößt das Urteil auf harsche Kritik

Grundsätzlich gilt Spanien als liberales Land im Hinblick auf den Umgang mit Homosexualität. 2005 führte es als dritter Staat weltweit die Eheschließung für homosexuelle Paare ein, und erlaubt ihnen auch, Kinder zu adoptieren. Auf umso mehr Ablehnung und Unverständnis stößt nun das Urteil aus Valencia.

Der spanische Verband lesbischer, schwuler, transgender und bisexueller Menschen (FELGTB) kritisierte die Entscheidung des Gerichts als reaktionär. Hier sei in einem "moralischen Prozess" ein "besorgniserregender und gefährlicher Präzedenzfall geschaffen" worden. FELGTB-Präsidentin Uge Sangil erklärte: "Die sexuelle Orientierung einer Person saß öffentlich auf der Anklagebank."

Mar Ortega, eine Sprecherin der Gruppe sagte gegenüber der Zeitung El País: "Das Erschreckende an diesem Urteil ist, dass es offenbart, dass für die Justiz Bisexualität nicht existiert."

Auch die stellvertretende Ministerpräsidentin der Region Valencia, Mónica Oltra, kritisierte das Verfahren scharf: Es sei an der Zeit, dass längst überholte Gesetze, die gegen die Grundrechte verstoßen, abgeschafft werden. Vilaltas Anwälte kündigten Berufung gegen das Urteil an.

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