Holzklotz-Prozess:Sieben Aussagen gegen den Angeklagten

Lesezeit: 1 min

Im Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke haben sieben Zeugen frühere Angaben des Angeklagten zum Tattag zurückgewiesen.

Der Drogenabhängige hatte sich sich im April 2008 als Zeuge bei der Polizei gemeldet und behauptet, er habe den sechs Kilogramm schweren Klotz wenige Stunden vor dem Verbrechen auf der Brücke gesehen und ihn zur Seite gestellt.

Holzklotzwurf von Oldenburg: Erhöhter psychischer Druck bei den Ermittlungen. (Foto: Foto: AP)

Diese Version bestätigte am Freitag keiner der Passanten. "Da war nichts Auffälliges", sagte ein 71 Jahre alter Zeuge im Landgericht Oldenburg. "Ich bin absolut sicher, einen solchen Holzklotz hätte ich gesehen." Die Anklage in dem Mordprozess wirft Nikolai H. vor, den Klotz am Ostersonntag 2008 auf die Autobahn 29 bei Oldenburg geworfen und so eine zweifache Mutter aus Nordrhein-Westfalen vor den Augen ihrer Familie getötet zu haben.

Die Fahnder hatten den psychologischen Druck auf den Täter Tag für Tag erhöht. Nach Berichten über einen Massengentest hatte sich der heute 31-Jährige als Zeuge gemeldet und behauptet, der Holzklotz habe auf der Brücke gelegen. Er habe ihn an den Rand des Gehweges gestellt und sei dann mit dem Rad weitergefahren, sagte der Heroinsüchtige damals. Nach Angaben der Polizei verwickelte er sich bei dieser Befragung in Widersprüche. Im Mai räumte er die Tat schließlich ein, widerrief sein Geständnis aber später.

Seitdem macht er keine Angaben mehr zu dem Verbrechen. Ein Verhandlungstag in der vergangenen Woche war ausgefallen, weil der Angeklagte krank war. Der Vorsitzende Richter hatte daraufhin bei den Verantwortlichen im Gefängnis nach den Ursachen geforscht. Drei Tage vor dem geplatzten Termin habe der Häftling angekündigt, in einen "Hungerstreik" zu treten, berichtete der Richter. Der Grund: So wollte er sich gegen einen Monat Fernsehverbot wehren, das ihm das Gefängnis als Strafe für ein Fehlverhalten verordnet hatte.

Den "Hungerstreik" beendete Nikolai H. nach zwei Tagen - und bat dann beim Essen um eine doppelte Portion. Es sei nicht verwunderlich, dass man sich danach schlecht fühle, sagte der Vorsitzende Richter. Er warnte den Angeklagten vor ähnlichen Aktionen. Dies könne auch als "herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit" gewertet werden.

Der Richter verlas zudem Schreiben von Verantwortlichen aus dem Gefängnis. Sie berichteten, der Angeklagte sei "wenig kooperativ" und habe einige Justizangestellte beleidigt. Der 31-Jährige sei aber beim Sport sehr engagiert und zu Mithäftlingen "gesellig und gut gelaunt". Der Mordprozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

© dpa/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: