Justiz:Wilfried W. wird aus der Psychiatrie ins Gefängnis verlegt

Mordprozess von Höxter

Das damalige Wohnhaus des beschuldigten Ehepaares in Höxter-Bosseborn. Über Jahre hinweg wurden dort mehrere Frauen schwer misshandelt.

(Foto: Marcel Kusch/Marcel Kusch/dpa)

Im sogenannten Horrorhaus von Höxter folterten er und seine damalige Partnerin zwei Frauen zu Tode. Vor Gericht hieß es damals, er sei vermindert schuldfähig. Doch nun hat die Strafverfolgungskammer anders entschieden.

Das "Horror-Haus von Höxter" nannten die Medien den Ort, an den das Paar Angelika und Wilfried W. über Jahre mit Kontaktanzeigen Frauen lockte und dann folterte. Wie viele Menschen dort bis 2016 zum Opfer der beiden wurden, lässt sich bis heute nicht sagen. Sicher ist nur, das zwei Frauen an den Folgen der ihnen zugefügten Qualen starben.

Angelika W. wurde 2018 zu 13 Jahren Haft wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt, ihr Exmann Wilfried W. zu elf Jahren Haft. Allerdings musste er seine Strafe wegen "verminderter Schuldfähigkeit" nicht antreten - stattdessen verbrachte Wilfried W. die vergangenen zwei Jahre im Maßregelvollzug. Untergebracht war er in einer Klinik für Forensische Psychiatrie in Münster. Als Grund wurde damals eine Intelligenzminderung und eine Persönlichkeitsstörung angeführt.

Nun hat die die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Münster entschieden, dass Wilfried W. bei der Begehung der Taten schuldfähig war und deshalb in ein gewöhnliches Gefängnis zu verlegen ist. Das bestätigte Ralf Meyer, Oberstaatsanwalt in Paderborn, der SZ. Zuerst hatte das Westfalenblatt berichtet. Solche Überprüfungen der Unterbringung finden regelmäßig statt. Sie sind gesetzlich vorgeschrieben.

Schon im Urteil von 2018 hieß es außerdem, dass, sollte sich vor dem theoretischen Ende der Haftstrafe ein Therapieerfolg einstellen, Wilfried W. den Rest der Zeit in einem Gefängnis verbringen müsse.

Staatsanwaltschaft prüft Verhängung einer Sicherheitsverwahrung

Zwei Jahre und mehr als 60 Verhandlungstage dauerte der Prozess um die Taten des Paares damals, im Mittelpunkt stand dabei immer die Frage, wer die treibende Kraft war. Das Paar beschuldigte sich im Verlauf der Verhandlungen gegenseitig. Angelika W., die im Prozess als der dominante Teil des Paares beschrieben wurde, bekam dennoch keine lebenslange Freiheitsstrafe, da sie durch ihre Aussage einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Taten geleistet habe, so das Gericht damals.

Die Anwälte von Wilfried W. prüfen jetzt, ob sie gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm einlegen. Und die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie die Verhängung einer Sicherungsverwahrung nach Ablauf der Haftstrafe anstrebt. Grundlage dafür ist Paragraf 66b des Strafgesetzbuches. Entscheidet ein Gericht, nachträglich Sicherungsverwahrung zu verhängen, dann würde Wilfried W. nach Verbüßung der Strafe nicht ohne Weiteres in die Freiheit entlassen, sondern erst dann, wenn er nach Ansicht der Gutachter keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.

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