Süddeutsche Zeitung

Bundesgerichtshof:Patientenmörder Niels Högel geht in Revision

  • Der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel war am vergangenen Donnerstag wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Ob sein Revisionsantrag angenommen wird, ist noch unklar.

Der verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat gegen sein Urteil Revision eingelegt. Das teilte die Pressestelle des Oldenburger Landgerichts mit. Ob der Antrag angenommen wird, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH). Geprüft würden dann, ob es in dem Prozess etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler gegeben hat. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende Anträge stellen.

Auch jenseits der Revisionsfrage ist die juristische Aufarbeitung des Gesamtkomplexes Högel noch nicht abgeschlossen. Ehemaligen Kollegen und Vorgesetzten Högels wird vorgeworfen, Hinweisen nicht nachgegangen zu sein oder die Taten sogar vertuscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen Zeugen des Prozesses acht Verfahren wegen Meineids und zwei wegen Falschaussagen eingeleitet. Zum anderen müssen sich vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst demnächst wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. In dem Prozess dürfte Högel als Zeuge geladen werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt zudem gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg.

Der 42-jährige Högel war am vergangenen Donnerstag wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oldenburger Landgericht hatte zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird. Angeklagt war Högel wegen 100 Morden. In 15 Fällen konnten ihm die Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Mit dem Urteil endet der bislang größte Mordprozess in der Geschichte der Bundesrepublik. Högel hatte zwischen 2000 und 2005 als Krankenpfleger an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst gearbeitet und dort über Jahre Patientinnen und Patienten mit Medikamenten zu Tode gespritzt. Er brachte seine Opfer mit verschiedenen Substanzen in lebensbedrohliche Lagen, um bei den notwendigen Reanimierungen Lob von seinen Kollegen zu bekommen. Viele Patienten überlebten das nicht. Högel wurde bereits 2015 unter anderem wegen zweifachen Patientenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch damals hatte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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