Hochwasser - Berlin:Lewentz: Nachteile für Flussanlieger beim Hochwasserschutz

Berlin
Roger Lewentz (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz, während eines Interviews. Foto: Andreas Arnold/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Mainz (dpa/lrs) - Mehr Einschränkungen für Dörfer und Städte an Flüssen? Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) dringt beim Bund auf einen Hochwasserschutz ohne zu viele Nachteile für Flussanlieger. In einem Brief teilt er Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seine Bedenken beim geplanten ersten Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz mit. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD auf Bundesebene heißt es angesichts schwerer Schäden bei früheren Überschwemmungen und wegen des zu erwartenden häufigeren Hochwassers infolge des Klimawandels: "Wir werden für einen verbesserten Hochwasserschutz bis 2021 länderübergreifende Raumordnungspläne zum Schutz der Menschen und Umwelt entlang unserer Gewässer entwickeln."

Ein Forschungsprojekt hierzu mündete laut Bundesinnenministerium in ein "Handbuch zur Ausgestaltung der Hochwasservorsorge in der Raumordnung". Daraus entwickelte ein Forscherteam einen Testplan, den es in einem Planspiel auf die Auswirkungen auf Landesplanungen, Kommunen und Wasserwirtschaft prüfte. Die Ergebnisse werden nach Auskunft des Bundesministeriums in Kürze vorgestellt.

Der Mainzer Innenminister Lewentz betont in seinem Brief, grundsätzlich sei er für eine Fortentwicklung und Vereinheitlichung des Hochwasserschutzes: "Unbestritten ist die Herausforderung, die sich durch vom Klimawandel veränderte Wetterphänomene, steigende Pegelstände und in der Folge wachsende Hochwasserrisiken stellt."

Ein Bundesraumordnungsplan gemäß den Ergebnissen des Testplans hätte laut Lewentz jedoch "massive Einschränkungen landes- und regionalplanerischer Entscheidungsspielräume zur Folge". Für Städte und Dörfer vor allem an großen Flüssen ergäben sich "dramatische Einschnitte ihrer Entwicklungsmöglichkeiten nicht nur im Außen-, sondern auch im Innenbereich".

Der Minister, der in Kamp-Bornhofen am Rhein wohnt, ergänzt: "In zahlreichen Einzelfällen würde eine zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung durch die Betroffenheit des gesamten Gemeindegebiets unmöglich." Freie Innenflächen müssten von der Bauleitplanung von einer städtebaulichen Entwicklung ausgenommen werden. Damit entstünde auch "eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Städte und Gemeinden und in Folge für das Land, die möglicherweise Grundstückeigentümern gegenüber schadenersatzpflichtig würden".

Katja Ullrich-Zeßner, Sprecherin des Bundesinnenministeriums in Berlin, betont, noch sei unklar, ob es zu solchen Auswirkungen können könnte. Im Verfahren zur Aufstellung des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz würden erst unterschiedliche Interessen abgewogen. "Hierzu gehören auch die Belange einer möglichen Entwicklung von Kommunen, Gewerbe und Industrie in Flusstälern", erklärt die Sprecherin.

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