Hitler verliert Ehrenbürgerschaft:Braunau wieder weiß

Adolf Hitler war 78 Jahre lang Ehrenbürger seines Geburtsorts Braunau. Doch nun sollte alles ganz schnell gehen: Der Gemeinderat hat nach einem Dringlichkeitsantrag einstimmig entschieden - und der Tyrann seine Ehrenwürde verloren.

66 Jahre nach Kriegsende hat der Gemeinderat der oberösterreichischen Stadt Braunau am Inn Adolf Hitler die Ehrenbürgerwürde aberkannt. Die Entscheidung fiel in einer Ratssitzung am Donnerstagabend. Das inzwischen zu Hitlers Geburtsstadt Braunau gehörende Ranshofen hatte dem späteren NSDAP-Führer und Diktator den Ehrentitel 1933 verliehen - im Jahr der Machtübernahme und fünf Jahre vor dem Anschluss Österreichs.

Adolf Hitler bei einem Besuch seiner Geburtsstadt Braunau. SZ Photo / Scherl

Adolf Hitler 1938 bei einem Besuch in Braunau.

(Foto: SZ Photo / Scherl)

Ob Hitlers Heimatstadt Braunau ihm auch einen eigenen Ehrentitel verlieh, ist nicht bekannt.

Es schien, als würde man sich in Oberösterreich Zeit lassen mit der Beseitigung dieses stadtgeschichtlichen Makels. Doch jetzt reichten alle fünf Stadtratsfraktionen gemeinsam einen Dringlichkeitsantrag ein.

"Damit hat der Gemeinderat ein klares, eindeutiges Zeichen gesetzt und historisch-politische Verantwortung wahrgenommen", heißt es in einer Stellungnahme von BürgermeisterJohannes Waidbacher (ÖVP). Der Leiter der Braunauer Zeitgeschichte-Tage, Andreas Maislinger, zeigte sich gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur APA ebenfalls erfreut über die Entscheidung - und darüber, dass auch die rechtpopulistische FPÖ dem Antrag zugestimmt hatte.

Die 20. Braunauer Zeitgeschichte-Tage finden im September statt und werden sich unter dem Titel "Schwieriges Erbe" auch mit der Diskussion über die Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler beschäftigen. Diese Debatte wurde immer wieder in zahlreichen Städten, auch in Deutschland, ausgetragen.

In den vergangenen Monaten hatten sich mehrere österreichische Gemeinden von früheren Ehrenbürgerschaften Hitlers distanziert, etwa Amstetten und Waidhofen an der Ybbs. Juristen bestätigten zwar die vorherrschende Haltung der Gemeinden, eine Ehrenbürgerschaft erlösche mit dem Tod des Geehrten. Gemeinderäte forderten jedoch vielfach, mit einer expliziten Aberkennung klar auf Distanz zu gehen.

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