Hintergrund:Sicherungsverwahrung

Das Landgericht Leipzig hat Uwe K. im Prozess um den Mord an dem kleinen Mitja zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Dies bedeutet, dass der Täter auch nach Ende der Freiheitsstrafe in Haft bleibt.

Nach dem Strafgesetzbuch können Täter über die Haftzeit hinaus in Sicherungsverwahrung genommen werden, wenn sie "infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten" gefährlich für die Allgemeinheit sind. Die Dauerhaft setzt eine Rückfallprognose voraus und muss im Urteil verfügt oder zumindest vorbehalten werden.

Mit der "freiheitsentziehenden Maßregel" bleibt ein Täter nach seiner Freiheitsstrafe auf unabsehbare Zeit im Gefängnis. Damit können gefährliche Rückfalltäter im Extremfall lebenslang im Gefängnis untergebracht und von neuen Verbrechen abgehalten werden.

Gutachten nötig

Zudem kann eine Sicherungsverwahrung seit Juli 2004 angeordnet werden, wenn sich - bestätigt durch ärztliche Gutachten - die Rückfallgefahr erst während der Haftzeit zeigt oder andere "neue, erhebliche Tatsachen" bekannt werden.

Wegen einer Gesetzesänderung ist die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung nun auch bei Straftaten möglich, die von 1990 bis 1. August 1995 auf dem Gebiet der neuen Länder begangen wurden.

Voraussetzung ist eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Täter schwere Straftaten gegen Leben oder Gesundheit anderer Menschen begehen werden. Das muss laut Gesetz alle zwei Jahre zur Fortdauer der Sicherungsverwahrung geprüft werden.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: