Nordrhein-Westfalen:Dreifachmord von Hille - lebenslange Haft für beide Angeklagte

Mordprozess nach Leichenfunden Hille

Einer der beiden Angeklagten betritt einen Sitzungssaal im Landgericht in Begleitung eines Justizbeamten. (Archivbild)

(Foto: Friso Gentsch/dpa)
  • Für die Tötung dreier Männer im ostwestfälischen Hille sind die beiden Angeklagten jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Sie hatten sich beide gegenseitig die Schuld zugeschoben. An mehreren Tatwerkzeugen waren aber DNA-Spuren von beiden Männern gefunden worden.

Im Prozess um den Dreifachmord von Hille hat das Landgericht Bielefeld die beiden Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Der heute 53-jährige Jörg W. und sein 25-jähriger Ziehsohn Kevin R. sollten laut Anklage aus Habgier gemeinschaftlich drei Männer brutal getötet und auf zwei Höfen im ostwestfälischen Hille verscharrt haben. Das Landgericht verurteilte den 53-Jährigen jetzt wegen Mordes in drei Fällen, den 25 Jahre alten Angeklagten wegen zweifachen Mordes.

"Die Schuld wiegt besonders schwer", sagte der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann zu beiden Angeklagten. Wenn ein Gericht im Urteil die besondere Schwere der Schuld feststellt, ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren - die bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe sonst möglich ist - so gut wie ausgeschlossen. Für den älteren Angeklagten wurde zusätzlich Sicherungsverwahrung angeordnet, was bedeutet, dass er auch nach Verbüßung der Haft zunächst nicht auf freien Fuß kommt.

In dem Strafverfahren gegen die beiden Deutschen waren grausame Details zur Sprache gekommen. Die Leichen der Opfer hatten Ermittler im Frühjahr 2018 ausgegraben. Sie zeigten Spuren brutaler Gewalt, Experten berichteten nach ihren Untersuchungen von zertrümmerten Knochen, von Brüchen und Hirnverletzungen. Die Taten verübte das Duo demnach mit Hammer, Ziegelsteinen und einem Messer.

Die Angeklagten sind psychisch gesund

Der Fall kam ans Licht, weil die Familie eines 30-jährigen Opfers aus dem niedersächsischen Stadthagen ihren Angehörigen als vermisst gemeldet hatte. Später stießen die Ermittler auf zwei weitere Leichname - eines 72-jährigen Nachbarns und eines 64-jährigen Hilfsarbeiters.

Laut Staatsanwaltschaft hatten die beiden Deutschen zuerst den Nachbarn und den Hilfsarbeiter getötet, um sich zu bereichern. Später brachten sie demzufolge den 30-Jährigen um, weil dieser 5000 Euro für eine angeblich geplante gemeinsame Baufirma zurückforderte. Laut psychiatrischen Gutachten sind beide Angeklagte voll schuldfähig und psychisch gesund.

Jörg W. und Kevin R. hatten zwar behauptet, der jeweils andere habe die Gewalttaten verübt, an mehreren Tatwerkzeugen waren aber DNA-Spuren von beiden gefunden worden. Sie hatten in dem zehnmonatigen Strafverfahren keine Schuld eingestanden, auch keine Reue oder Bedauern gegenüber den Angehörigen bekundet. Erst ganz am Ende äußerten beide einmal, die Opfer täten ihnen leid.

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