Hilfsorganisationen - Mainz:Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Rettungsdienst

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Mainz (dpa/lrs) - Künftig sollen in Rettungswagen in Rheinland-Pfalz ausgebildete Notfallsanitäter an Bord sein. Das ist eine Änderung, die der am Dienstag in Mainz vom rheinland-pfälzischen Kabinett beschlossene Entwurf des Rettungsdienstgesetzes vorsieht. Die dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter gibt es erst seit wenigen Jahren, sie löste die zweijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten ab. Die umfassendere Qualifizierung des Notfallsanitäters werde mit dem Gesetz nun im Rettungsdienst etabliert, teilte das Innenministerium mit. Vorgesehen ist den Angaben zufolge aber eine Übergangsfrist bis Ende 2023.

Das Rettungsdienstgesetz soll dem Ministerium zufolge in einer der kommenden Sitzungen im Mainzer Landtag behandelt werden. Eine weitere Neuerung ist die sogenannte Bereichsausnahme bei der Vergabe rettungsdienstlicher Aufgaben. Sie soll es ermöglichen, Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter Unfallhilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) oder den Malteser Hilfsdienst vorrangig zu beauftragen.

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