Herne:Marcel H. muss wegen Doppelmordes von Herne lebenslang in Haft

  • Marcel H. ist vom Landgericht Bochum wegen Mordes an einem neunjährigen Nachbarsjungen und einem 22-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

An einem Donnerstagabend im März endet die Suche nach Marcel H. Der 19-Jährige betritt einen Imbiss im nordrhein-westfälischen Herne und bittet den Mann am Tresen, die Polizei zu alarmieren. Drei Tage fahnden die Beamten zu diesem Zeitpunkt bereits nach dem Tatverdächtigen, der einen neunjährigen Nachbarsjungen erstochen haben soll und mit weiteren Verbrechen droht. Bei seiner Festnahme weist Marcel H. auf ein Feuer in einer Wohnung hin - dort finden die Polizisten die Leiche eines 22-Jährigen. Für den Doppelmord hat das Landgericht Bochum Marcel H. nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte am Abend des 6. März 2017 zunächst den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden F. in den Keller seines Elternhauses lockte. 52 Mal stach er auf das Kind ein. Minuten danach verschickte er via Whatsapp Bilder, die ihn mit blutüberströmten Händen und mit dem Opfer zeigten, wenig später wurden die Aufnahmen auf der Webseite 4chan hochgeladen. In einer Audio-Nachricht brüstete sich H. damit, den Nachbarsjungen getötet zu haben, dann flüchtete er vom Tatort und drohte in Chats mit weiteren Verbrechen.

Während die Polizei im gesamten Ruhrgebiet nach ihm suchte, verbarg sich H. bei seinem früheren Mitschüler Christopher W., der nur etwa 14 Stunden nach der ersten Tat sein zweites Opfer wurde. Die Gerichtsmediziner zählten am Körper des 22-Jährigen später 68 Stichwunden. Marcel H. zündete die Wohnung an, ging in den Imbiss und ließ sich widerstandslos von der Polizei festnehmen. Die Morde gestand er sofort.

Die Ermittler zeigten sich schockiert von der Gleichgültigkeit, die Marcel H. bei den Vernehmungen zu offenbaren schien. "Selbstbewusst, eiskalt, sehr emotionslos," so erlebte Klaus-Peter Lipphaus, der Leiter der Bochumer Mordkommission, den Tatverdächtigen bei seinem Geständnis.

Im Prozess sprach die Anklage in ihrem Plädoyer von "schrecklichen Taten" und einer "grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen". Der heute 20-jährige Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in "menschenverachtender Weise" über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht "ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne" gesorgt.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft bezeichnete Verteidiger Michael Emde eine Verurteilung zu lebenslanger Haft nach Erwachsenenstrafrecht für falsch. Marcel H. weise eindeutig Reifeverzögerungen auf und müsse daher auf jeden Fall nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. "Er saß doch nur vorm Computer, spielte Ballerspiele und wenn er rausging, hat er mit einem Holzschwert auf Bäume eingehauen", sagte Emde in seinem Plädoyer. Der Täter sei deshalb eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen zuzurechnen.

Welches Motiv Marcel H. zu dem Doppelmord getrieben hat, konnte der Prozess nicht klären. Der Staatsanwalt blieb bei Vermutungen. In Betracht kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Machtfantasien und Größenwahn sowie "Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei", sagte er in seinem Plädoyer. Marcel H. hatte sich nicht zu seinen Motiven geäußert. Wohl, weil er auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht hoffte - das wäre möglich gewesen, weil er noch nicht 21 Jahre alt ist. Das Gericht stufte ihn jedoch als Erwachsenen ein. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", sagte Richter Stefan Culemann. Marcel H. soll die Haft in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßen. Die Verteidigung gab an, das Urteil zu akzeptieren.

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