Prozessauftakt um Tod eines Siebenjährigen:"Er war unser Mittelpunkt, unser Ein und Alles"

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"Oma Elisabeth" beim Prozessauftakt im Landgericht Heilbronn. (Foto: dpa)
  • Nach dem Tod eines Siebenjährigen in Künzelsau steht von diesem Dienstag an die langjährige Pflegeoma des Jungen vor Gericht.
  • Die 70-Jährige soll das ihr anvertraute Kind am 27. April erwürgt und in einer Badewanne abgelegt haben.
  • Die Frau will sich am ersten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen äußern. Die Mutter des getöteten Jungen richtet einen emotionalen Appell an sie.

Wie sonst so oft im warmen Bett habe sie sich neben ihren Sohn gelegt, nachdem ihr Mann das tote Kind aus der Badewanne gehoben und im Wohnzimmer auf den Boden gelegt hatte, sagt die Mutter. "Er war so kalt. Furchtbar kalt." Tränenerstickt und schluchzend erzählt die 41-Jährige im Landgericht Heilbronn vom schrecklichsten Tag ihres Lebens. Sie habe dem Kind Wärme geben wollen, sein Körper war bereits steif. "Das war das Einzige, was ich tun konnte." Es war längst zu spät. Die Pflegeoma, eine 70-Jährige aus Künzelsau, soll den sieben Jahre alten Jungen Ende April getötet und in ihre Badewanne gelegt haben. Sie steht wegen Totschlags vor Gericht. Und sagt bisher kein Wort.

"Sie war wie eine Oma für uns", erzählt die Mutter. Auch ihr einziges Kind habe stets von "Oma Elisabeth" gesprochen. Über die Jahre sei die Angeklagte eng an die Familie herangewachsen. Zwischen Kind und Seniorin sei es "Liebe auf den ersten Blick" gewesen, berichtet der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth aus Akten. Im Kita-Alter sei der Junge oft mehrmals die Woche bei der Pflegeoma gewesen. Vor allem, wenn er krank war, beide Eltern aber zur Arbeit mussten. Sehr gerne habe der Junge auch bei "Oma Elisabeth" übernachtet. So war es auch für den 27. April 2018 geplant.

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Ein Vater findet seinen toten Sohn bei einer Bekannten in Künzelsau, bei der das Kind öfter zu Besuch war. Todesursache war "Gewalteinwirkung gegen den Hals". Das mögliche Motiv der 69-jährigen Beschuldigten ist unklar.

Die Eltern wollten zu einem Konzert. Ein seltener Abend zu zweit. "Unser ganzes Leben war auf ihn ausgerichtet. Er war unser Mittelpunkt, unser Ein und Alles." "Warum?", ruft die Mutter gegen Ende ihrer Aussage schluchzend in Richtung der Angeklagten. "Elisabeth, das kannst Du uns doch sagen." Nach einer Pause fügt sie bittend hinzu. "Lass uns nicht zurück in dem schwarzen Loch." Richter Kleinschroth verspricht den Eltern, im Laufe des Prozesses alles zu tun, damit sie doch noch eine Antwort bekommen. Nach der Version der Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte die zuletzt länger werdenden Trennungszeiten von dem Jungen nicht mehr ertragen. Daher habe sie sich entschlossen, das Kind zu töten, berichtet Staatsanwalt Harald Lustig aus der Anklageschrift.

Der Vater will den Jungen am 28. April abholen. Als niemand öffnet, geht er und kehrt später mit seiner Frau zurück zum Haus der Angeklagten. Die Rollläden sind teils noch unten, keiner antwortet. Ein Nachbar hat einen Schlüssel, zu dritt durchsucht man das Einfamilienhaus. Lange hieß es bei den Behörden, der Vater habe den toten Jungen entdeckt. Doch am Dienstag erzählt die Mutter von ihrem Blick ins Badezimmer: "Da war Wasser in der Wanne. Ganz hoch. Es war dunkel. Dann sah ich Ole in der Wanne drin. Als ob er schläft." Bei der Pflegeoma habe sie sich stets wohl gefühlt, berichtet die Mutter mehrfach an diesem ersten Prozesstag. "Und Ole auch."

Die Angeklagte wurde 1948 in der heute 15 000 Einwohner zählenden Kleinstadt Künzelsau geboren. Sie machte ihren Hauptschulabschluss und eine Hauswirtschaftslehre in Köln, später ließ sie sich zur Krankenschwester ausbilden. Ihr Mann, ein Beamter, ist vor einigen Jahren gestorben. Bis zu ihrer Festnahme am Abend des 28. April lebte sie allein im Eigenheim.

Ihre Chefin habe sie ihr als Pflegeoma empfohlen, erzählt die Mutter des toten Jungen. Nach der Tat versteckte sich die Angeklagte bis zum nächsten Abend am Ufer des Flusses Kocher, heißt es. Bei ihrer Rückkehr zum Haus wurde sie festgenommen. Das Landgericht hat zunächst neun Verhandlungstermine benannt. Mehr als 30 Zeugen sind geladen. Das Urteil könnte am 30. Januar fallen.

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