Süddeutsche Zeitung

Todesfahrt in der Altstadt:Heidelberg: Haftbefehl gegen 35-jährigen Studenten erlassen

  • Ein Mann fährt in der Heidelberger Altstadt in eine Menschengruppe. Ein 73 Jahre alter Mann stirbt, zwei weitere Menschen werden verletzt.
  • Die Polizei stoppt den mit einem Messer bewaffneten Mann durch Schüsse.
  • Der Tatverdächtige ist 35 Jahre alt, wegen seiner Schussverletzung kann er noch nicht vernommen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ist Haftbefehl gegen einen 35-Jährigen erlassen worden. Der Mann wird beschuldigt, am Samstag in der Heidelberger Altstadt mit einem Auto in eine Fußgängergruppe gefahren zu sein. Ein 73-Jähriger wurde so schwer verletzt, dass er im Krankenhaus starb, zwei weitere Menschen erlitten leichte Verletzungen. Eine vierte Person konnte sich nach Polizeiangaben durch einen Sprung in Sicherheit bringen.

Das Motiv des Täters ist noch immer unklar. Der Mann flüchtete nach der Tat zu Fuß und mit einem Messer bewaffnet. Auf die Aufforderung der Polizei, das Messer niederzulegen, habe er nicht reagiert, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Als er auf die Beamten zuging, sei zunächst erfolglos Pfefferspray eingesetzt worden. Dann habe ein Beamter geschossen. Der Mann erlitt einen Bauchdurchschuss, wurde im Krankenhaus operiert und schwebt nicht in Lebensgefahr.

Am Sonntagmittag wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. In einer ersten Vernehmung äußerte er sich nicht zu den Tatvorwürfen.

Laut Polizei gibt es aktuell keine Hinweise auf einen terroristischen oder extremistischen Hintergrund. Zur Identität des Mannes teilten die Ermittler mit, dass es sich um einen deutschen Studenten handele. Er stammt aus dem Raum Heidelberg und ist nicht polizeibekannt. Das Auto, das er für die Todesfahrt nutzte, ist den Angaben zufolge ein Mietwagen mit Hamburger Kennzeichen.

Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner (parteilos) zeigte sich bereits am Samstag tief erschüttert. Den Fastnachtszug am Dienstag will er mit dem derzeitigen Kenntnisstand trotzdem stattfinden lassen. Er werde allerdings mit den Ermittlern in Verbindung bleiben und dann gegebenenfalls neu entscheiden, sagte Würzner.

Das Auto war am Bismarckplatz, einem Hauptverkehrsplatz der Stadt am Eingang zur Fußgängerzone, von der Straße in einen Fußgängerbereich gefahren. Ein 32-jähriger Österreicher und eine 29 Jahre alte Frau aus Bosnien-Herzegowina erlitten leichte Verletzungen. Sie konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus bereits wieder verlassen.

Das Fahrzeug kam an einem Pfosten zum Stehen. Danach stieg der Mann aus dem Wagen aus und flüchtete eine kurze Strecke zu Fuß, bevor er von Polizisten gestoppt wurde.

Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist im Ernstfall aber auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindern werden können. Der Gebrauch der Waffe sollte angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden.

Im Fall von Heidelberg ist dies laut Polizei auch geschehen. Der 35-Jährige wurde mehrmals aufgefordert, sein Messer wegzulegen - das belegt auch ein verifiziertes Video, das auf Twitter kursiert. In dem Video sind mehrere Polizeifahrzeuge und Beamte zu sehen, die ihre Waffe auf den mutmaßlichen Täter richten. Der 35-Jährige ist auf der Aufnahme nicht zu sehen. Nach den Aufforderungen, die Waffe wegzulegen, ist ein Schuss zu hören.

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