Die Welt des Rechts und der Gerichte ist voller einschüchternder Vokabeln. Der schöne Begriff „Rechtskraft“ gehört eigentlich nicht dazu. Er bedeutet, dass ein Prozess zu Ende ist. Dass es endlich ein Urteil gibt, einen Schlussstrich, verbindlich für alle Beteiligten. Ein Wort wie ein Stoßseufzer. Für die Gewinner eine gute Nachricht und manchmal sogar für die Verlierer. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg, von dem gleich noch die Rede sein wird, hat es so formuliert: „Zweck dieser Bindungswirkung ist es, sich widersprechende Urteile zu verhindern, den Rechtsfrieden zu sichern und zu gewährleisten, dass jeder Rechtsstreit einmal sein Ende findet.“
ProzessMuss dieses Haus abgerissen werden?
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2010 erwarb die Familie W. ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung und baute ihr Traumhaus. Dann entschied ein Gericht: Die Behörde habe bei der Versteigerung Fehler gemacht, das Grundstück gehöre nicht mehr der Familie, das Haus müsse weg. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
