Hannover:Verdacht auf Sterbehilfe in 76 Fällen

Das Verwaltungsgericht hat einer 53 Jahre alten niedersächsischen Krebsärztin vorläufig die Arbeitserlaubnis entzogen. Ihr wird vorgeworfen, Patienten starke Schmerzmittel wie etwa Morphium verabreicht zu haben, ohne sie über lebensverkürzende Wirkungen aufzuklären.

Schwerer Verdacht gegen eine niedersächsische Ärztin: Über Jahre hinweg soll sie in 76 Fällen Sterbehilfe geleistet haben. Gegen die Krebsspezialistin einer Privatklinik bei Hannover ermittelt die Staatsanwaltschaft. Ob die Patienten wirklich sterben wollten, sei unklar.

Die Patienten seien nach derzeitigen Erkenntnissen weder "irreversibel sterbenskrank" gewesen noch hätten sie unerträgliche Schmerzen gehabt. Mehrere medizinische Gutachten hätten den Vorwurf der Sterbehilfe von Krankenkassen untermauert.

Einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge ist zudem nicht klar, ob die Patienten den Wunsch geäußert hatten, sterben zu wollen. Auch müsse untersucht werden, ob zu hohe Dosen von Medikamenten verabreicht wurden oder es einen "Ermessungsspielraum" gab.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Leichen exhumieren und untersuchen lassen. Das Verwaltungsgericht teilte mit, mehrere medizinische Gutachten untermauerten den Vorwurf von Krankenkassen, die Internistin habe in den vergangenen beiden Jahren Sterbehilfe geleistet.

Ob Anklage gegen die Frau erhoben wird, hänge nun von weiteren Sachverständigen-Gutachten ab. Die Staatsanwaltschaft habe 15 Patientenakten einem Gutachter zur Verfügung gestellt, sagte der Sprecher der Behörde.

Die Medizinerin, die eine Praxis und Belegbetten an der privaten Klinik hat, halte ihr Vorgehen für richtig, berichtete der Sprecher des Gerichts.

Sie räume nur ein, die Krankheitssituation der Patienten in den Akten nicht korrekt dokumentiert zu haben. Die Krankheiten seien schlimmer gewesen als von ihr dargestellt, sie habe die Schmerzen der Patienten lindern wollen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: