An einem Donnerstagmittag im November 2022 verlässt Verena R. die Polizeiinspektion Traunstein, und sie merkt sofort, dass sie gerade einen Fehler gemacht hat. Um 13.43 Uhr verschickt sie zwei Sprachnachrichten, eine an ihre Mutter, eine an ihren besten Kumpel. Der Mutter sagt sie, sie habe der Polizei gerade „einen Schmarrn“ erzählt. Ihrem Kumpel Sebastian T. sagt sie, sie habe sich „verplappert“. Falls die Polizei ihn anrufen sollte, vielleicht könne er dann ja sagen, „dass ich mich vertan habe“.
Fall Hanna Wörndl„Da hätten wir mehr nachfragen sollen“
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Hätten die Ermittler früher erkennen müssen, dass sie zu wenig Beweise haben, um Sebastian T. als mutmaßlichen Mörder zu überführen? Die Neuauflage des Prozesses im Fall Hanna Wörndl offenbart, wie unsauber die Polizei gearbeitet hat.
Von Benedikt Warmbrunn, Laufen

Prozess:„Bitte bei der Wahrheit bleiben“
Bei der Neuauflage des Prozesses gegen Sebastian T. tritt jener Zeuge auf, dessen Aussage dem Angeklagten schon einmal zum Verhängnis wurde. Er bleibt dabei: T. habe ihm erzählt, er habe Hanna Wörndl getötet. Aber kann man diesem Zeugen trauen?
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