Prozess:Mutmaßliche Sektenanführerin wegen Mordes vor Gericht

Landgericht Hanau

Land- und Amtsgericht in Hanau

(Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)
  • In Hanau steht die Anführerin einer Sekte wegen Mordes vor Gericht.
  • Sie soll vor mehr als 30 Jahren einen Jungen in einem Leinensack eingesperrt haben. Das Kind kam zu Tode.

Mehr als 30 Jahre nach dem qualvollen Tod eines kleinen Jungen in einer Hanauer Sekte kommt der rätselhafte Fall vor Gericht. Am Dienstag hat am Landgericht Hanau der Mordprozess gegen eine nun 72-jährige Deutsche, die als Anführerin der Gruppe gilt, begonnen. Sylvia D. soll den damals vierjährigen Jan H., der in ihrer Obhut gestanden haben soll, am 17. August 1988 in einen Leinensack eingeschnürt, im Badezimmer abgelegt und ihn trotz panischer Schreie seinem Schicksal überlassen haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt. Der Rechtsanwalt der Angeklagten hat den Mordvorwurf stets bestritten.

Wie genau Jan H. ums Leben kam, ist nicht geklärt. Einem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge hat es damals keine Obduktion des Leichnams gegeben. Die Ermittler gehen jedoch davon aus, dass H. nach "einem erbitterten Todeskampf" an seinem eigenen Erbrochenen erstickt ist. Der Junge war wie seine Eltern Teil der Sekte.

Wie die Frankfurter Rundschau weiter schreibt, soll D. der Meinung gewesen sein, mit einem Gott in direkter Verbindung zu stehen. Dieser Gott auf der guten Seite soll "den Dunklen" auf der anderen, bösen Seite gegenübergestanden haben. Die Angeklagte soll den toten Jungen als von diesen dunklen Mächten besessen angesehen haben. Deshalb habe sie beschlossen, ihn zu töten und dabei aus niederen Beweggründen gehandelt.

Aussteiger berichten zudem, dass Kinder in der Gruppe aus 20 bis 40 Menschen regelmäßig misshandelt worden seien. In einem Bericht der Hessenschau heißt es, sie seien geschlagen und eingesperrt worden, zudem habe man ihnen die Haare büschelweise rausgerissen und Zähne ausgeschlagen. Die gemeinsamen Recherchen der Frankfurter Rundschau und der Hessenschau hatten dazu geführt, dass der Fall des toten Jungen 2015 neu aufgerollt worden war. Der Rechtsanwalt der Angeklagten hatte den Mordvorwurf stets bestritten.

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