Mordprozess in Hanau:73-Jährige zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Mordprozess gegen Sekten-Chefin

Die Angeklagte sitzt neben ihrem Anwalt im Gerichtssaal.

(Foto: Jörn Perske/dpa)

Ein Kind erstickt an seinem Erbrochenen. 30 lange Jahre gehen die Ermittler von einem Unfall aus, bis neue Hinweise ein Verfahren ins Rollen bringen. Im Mittelpunkt: eine Sekte.

Es ist ein rätselhafter Fall, mehr als 30 Jahre her. Im Mittelpunkt steht eine Sekte und der Tod eines kleinen Jungen. Nun hat das Hanauer Landgericht eine 73-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt - es sah in seinem Urteil am Donnerstag den Mordvorwurf als erwiesen an. "Es gruselt einen, was um Sie und Ihre Gemeinschaft passiert ist", sagte der Vorsitzende Richter Peter Graßmück. "So etwas haben wir noch nicht erlebt."

Sylvia D. soll 1988 den damals vierjährigen Jan H. in einen Leinensack eingeschnürt, in ein Badezimmer gelegt und ihn trotz panischer Schreie seinem Schicksal überlassen haben. Das Kind soll an dem heißen Augusttag ohnmächtig geworden und an seinem Erbrochenen erstickt sein. Die Staatsanwaltschaft sah das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt.

Zunächst allerdings hielten die Ermittler den Tod des Jungen für einen Unfall. Jahrzehnte lang. Das Todesermittlungsverfahren wurde eingestellt, der Leichnam nicht obduziert, sondern bestattet. Erst 2015 wurde der Fall nach Hinweisen von Sekten-Aussteigern wieder aufgerollt. 2017, 29 Jahre nach dem Tod des Jungen, war dessen Leiche schließlich wieder ausgegraben worden. Gerichtsmediziner untersuchten die sterblichen Überreste. Daraufhin kam es zum Prozess vor dem Landgericht Hanau.

"Vom Bösen besessen"

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Die 73-Jährige habe durch den Tod des Jungen ihre Machtposition stärken wollen. Sie habe das Kind als "vom Bösen besessen" bezeichnet. Nach dem Tod habe sie die Eingebung vorgetäuscht, dass Gott das Kind geholt habe. Der Junge sei die Wiedergeburt Hitlers gewesen.

Die Verteidigung plädierte in dem Verfahren auf Freispruch. Sie sprach von einer "Hetzkampagne angeblicher Sekten-Aussteiger". Der Junge war wie seine Eltern Teil der Sekte. Zeugen berichteten in dem seit fast einem Jahr laufenden Verfahren vom strengen Regiment der 73-Jährigen sowie von den Leiden des Jungen und auch anderer Kinder. Wegbegleiter und Aussteiger erzählten von seelischen Grausamkeiten, Gehirnwäsche, psychischer und physischer Gewalt in der Hanauer Gruppe, die offenbar von Sylvia D. und ihrem Mann Walter, einem ehemaligen Pastor, gegründet worden war. Im Prozessverlauf erklärte D. unter anderem, sie sähe sich auf einer Ebene mit Jesus und empfange von Gott direkt Befehle.

Rückendeckung bekam die Angeklagte von der Mutter des getöteten Jungen, die 30 Jahre später noch immer an die Unschuldsgeschichte der nun verurteilten Mörderin glaubte. Die Mutter gab an, dass die frühere Krankenschwester liebevoll mit den Kindern umgegangen sei. "Sie ist wie eine Schwester und gute Freundin für mich", so die Zeugin. Das Gericht sah die Schuld der Frau am Tod des Jungen dagegen als erwiesen an und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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