Hamburg:Zweieinhalb Jahre für S-Bahn-Schubser

Das Landgericht der Hansestadt sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige eine Frau vor eine anfahrende S-Bahn geschubst hatte. Dem Angeklagten sei bewußt gewesen, dass die Tat zum Tod des Opfers hätte führen können. Die Jugendstrafe wurde ohne Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht der Hansestadt befand den 19-Jährigen unter anderem der versuchten Tötung und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.

Der Tathergang

Die Frau kann gerade noch von ihrer Freundin festgehalten werden.

Er hatte im Mai im alkoholisierten Zustand eine junge Frau am S-Bahnhof Reeperbahn vor einen anfahrenden Zug gestoßen.

Das Gericht zeigte sich in der Urteilsbegründung überzeugt, dass dem Angeklagten klar war, dass sein Opfer hätte ums Leben kommen können.

Nach der Aufsehen erregenden Tat hatte die Hamburger Polizei tagelang mit den Bildern von einer Überwachungskamera nach dem mutmaßlichen Täter gesucht. Der junge Türke stellte sich schließlich freiwillig.

Das Gericht hielt dem nicht vorbestraften Angeklagten zu Gute, dass er nach erheblichem Alkoholkonsum vor der Tat in einen "affektiven Ausnahmezustand" geraten sei.

Seine Steuerungsfähigkeit sei deshalb möglicherweise erheblich eingeschränkt gewesen, sagte Richter Walk.

Zudem habe er vor Gericht Reue gezeigt und sich bei seinem Opfer entschuldigt. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerliche Regung hin.

Der 19-Jährige hatte laut Gericht bereits vor der Tat in der S-Bahn mehrere Fahrtgäste angepöbelt. Nachdem er die junge Frau um ein Haar vor den Zug gestoßen hatte, habe er im Verlauf der Nacht - offenbar aus Wut und Frustration - noch wahllos auf andere Opfer eingeprügelt.

In den Schuldspruch flossen auch die Strafen für Körperverletzung in mehreren Fällen und illegalen Aufenthalt ein. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter hatten bis zu vier Jahre Haft gefordert.

Die 21-jährige Geschädigte, die auch als Nebenklägerin in dem Verfahren auftrat, kämpft laut Gericht noch heute mit den Spätfolgen des traumatischen Erlebnisses.

Die junge Frau denke oft über das Sterben nach und habe ihr Testament geschrieben, berichtete der Vorsitzende Richter. Nach Abschluss des Verfahrens wolle sie eine Psychotherapie beginnen.

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