Hamburg (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat das von der Stadt aus Gründen des Infektionsschutzes ausgesprochene Verbot zweier von Rechts- und Linksextremisten angemeldeter 1. Mai-Kundgebungen bestätigt. Eilanträge der Anmelder gegen gleichlautende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts lehnte das OVG am Donnerstag ab. Die Antragsteller hätten nicht glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die wegen der Corona-Pandemie geltenden Kontaktbeschränkungen vorliegen, teilte ein Sprecher mit. Die Entscheidungen seien unanfechtbar.
„Das Gericht teilt - in beiden Verfahren - die Einschätzung, dass die Durchführung der einzelnen Versammlungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht vertretbar ist, weil die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer die bisher in Aussicht gestellte Höchstzahl deutlich übersteigen dürfte“, hieß es.
Die Kundgebung der Neonazis war vom Ex-Vorsitzenden der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei Die Rechte, Christian Worch, angemeldet worden. Unter dem Titel „Wer lebt eigentlich von deiner Miete? Kapitalismus raus aus den Häusern!“, wollten Linksextremisten ebenfalls im Stadtteil Harburg auf die Straße gehen.
