Süddeutsche Zeitung

Prozess in Hamburg:Eltern von verhungertem Baby zu Bewährungsstrafen verurteilt

Das Hamburger Landgericht hat die Eltern eines verhungerten Babys zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Verhalten des 34 Jahre alten Vaters und der 33-jährigen Mutter am Freitag als "krasses Betreuungs- und Fürsorgeversagen". Sie hätten den bedrohlichen Zustand des Kindes erkannt, seien aber dennoch nicht zum Arzt gegangen. Offenbar fürchteten sie, das Sorgerecht für das Baby und ihre anderen Kinder zu verlieren.

Die Eltern sollen den Jungen nach seiner Geburt am 29. August 2017 bis zu seinem Tod am 13. November 2017 keinem Kinderarzt vorgestellt haben. Und das obwohl der Säugling chronisch mangelernährt und stark untergewichtig war. Als der Junge an Kreislaufversagen starb, wog er weniger als bei seiner Geburt. Im August hatte der Junge 2850 Gramm gewogen, bei seinem Tod nur noch 2832 Gramm.

Die Mutter hatte nach der Geburt das Krankenhaus nach 48 Stunden verlassen. Bis dahin hatte es keine Auffälligkeiten gegeben, das Kind war gesund. Vom ersten Tag an sei der Junge jedoch nicht richtig ernährt worden. Später erkrankte das Kind an einer Dickdarmentzündung und litt unter Durchfall.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis, für die Mutter zwei Jahre und sechs Monate beantragt. Die Verteidigung ging hingegen von fahrlässiger Tötung durch Unterlassen aus und hatte Bewährungsstrafen für die Eltern gefordert. Der Vater und die Mutter haben noch sechs weitere Kinder. Der Prozess fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4702974
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Sz.de/dpa/hij
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.