Halle (Saale):Gericht: Verkürzung von Genesenenstatus rechtswidrig

Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist nach Auffassung von Richtern des...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Berlin (dpa) - Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist nach Auffassung von Richtern des Verwaltungsgericht in Halle rechtswidrig. Das Gericht gab nach eigenen Angaben einem Eilantrag einer Frau gegen die Stadt Halle statt. Die Frau erreichte damit, dass ihr Genesenennachweis wieder 6 Monate gültig ist.

Der Nachweis stelle einen statusbegründenden Verwaltungsakt dar, begründete das Gericht. Dieser sei weder widerrufen worden noch unwirksam geworden. Es sei mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar, dass das RKI die Gültigkeitsdauer des Genesenenstatus festlege, das müsse die Bundesregierung selbst tun, urteilte das Gericht.

Das Verwaltungsgericht in Halle kann die Verordnung aber nicht generell aussetzen, es konnte nur über den konkreten Einzelfall der Frau entscheiden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Zuvor hatten bereits Verwaltungsgerichte im bayerischen Ansbach, in Osnabrück und Hamburg ähnlich entschieden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung zur Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen kürzlich Zweifel mit Blick darauf erkennen lassen, solche Entscheidungen einem Bundesinstitut zu überlassen.

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegung des Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden soll. Damit soll rückgängig gemacht werden, dass die Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen.

Das Institut hatte den Genesenenstatus per Hinweis auf seiner Homepage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt - allerdings nur für Ungeimpfte, wie es später präzisierte. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

© dpa-infocom, dpa:220217-99-177828/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: