Süddeutsche Zeitung

Hakenkreuz-Fall von Mittweida:Ritzte sie sich selbst?

In Chemnitz steht eine junge Frau vor Gericht wegen Vortäuschung einer Straftat. Sie behauptete, Rechtsradikale hätten ihr ein Hakenkreuz in die Haut geritzt.

Im sogenannten Hakenkreuz-Fall von Mittweida muss sich von diesem Dienstag an eine 18-Jährige vor dem Amtsgericht Hainichen verantworten. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wirft der jungen Frau die Vortäuschung einer Straftat vor.

Sie hatte im November 2007 Anzeige erstattet und angegeben, auf einem Parkplatz von vier Neonazis angegriffen worden zu sein, die ihr ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt hätten.

Die Staatsanwaltschaft ist hingegen überzeugt, dass sich die Jugendliche die Verletzungen selbst zugefügt hat.

Die Verhandlung ist nichtöffentlich, da die Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig war. Die Ermittler hatten ihr zunächst geglaubt, dass sie am 3. November 2007 einem Aussiedler-Kind geholfen hatte, das von vier glatzköpfigen Männern herumgeschubst worden sein sollte.

Ehrenpreis für Zivilcourage

Ein erstes rechtsmedizinisches Gutachten schloss eine Fremdverletzung zunächst nicht aus. Der Fall hatte bundesweit auch deshalb für Empörung gesorgt, weil angeblich zahlreiche Anwohner dem Vorfall tatenlos von ihren Balkonen aus zusahen.

Allerdings fanden die Ermittler trotz persönlicher Aufforderung an die Anwohner und einer in Aussicht gestellten Belohnung von 5000 Euro für Hinweise auf die Täter keine Zeugen für das Geschehen.

Ein zweiter Gutachter stellte fest, dass sich die damals 17-Jährige das Hakenkreuz selbst eingeritzt haben könnte. Für Mittweida war die vermeintliche Tat ein Schock. Monatelang hatte die Neonazi-Organisation "Sturm 34" die Region regelrecht terrorisiert, bis sie im April 2007 verboten wurde. Nach dem angeblichen Hakenkreuz-Fall stand die Kommune bundesweit endgültig als Nazi-Stadt da.

Trotz der Zweifel an ihrer Schilderung verlieh das Berliner Bündnis für Demokratie und Toleranz - eine vor acht Jahren gegründete Initiative der Bundesregierung - der jungen Frau am 1. Februar 2008 den Ehrenpreis für Zivilcourage. Die Jugendliche nahm die Auszeichnung an und präsentierte sich dabei strahlend den Fotografen und Kameraleuten.

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dpa/mmk
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