Haftaufhebung abgelehnt:Kachelmann bleibt in Haft

Wettermoderator Kachelmann darf vorerst nicht nach Hause. Das Landgericht Mannheim lehnte einen Antrag zur Haftaufhebung ab. Hinter den Kulissen tobt der Kampf zwischen PR-Strategen, Verteidigung und Justiz.

Nach 100 Tagen Untersuchungshaft seines Mandanten war für Anwalt Reinhard Birkenstock das Maß voll: Der Verteidiger des Wettermoderators Jörg Kachelmann, der wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin seit 20. März in Untersuchungshaft sitzt, ist am Dienstag in die Offensive gegangen. Mit schweren Vorwürfen gegen die Mannheimer Justiz befeuerte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock die Auseinandersetzung in einem Fall, der von Anfang an nicht nur vor Gericht, sondern auch intensiv über die Medien verhandelt wurde. Birkenstock sprach von einem "Justizskandal" und erhob harsche Vorwürfe gegen die "Mannheimer Justiz". Und er hat Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen.

Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Kachelmann erhoben

Der Meteorologe und Fernsehmoderator Jörg Kachelmann in Bochum in seiner Firma "meteomedia" vor dem Logo der Unwetterzentrale - wie es für ihn weitergeht ist ungewiss. Vorerst muss er in Haft bleiben.

(Foto: Archivfoto dpa)

Doch das Landgericht Mannheim ließ sich davon nicht beirren: Kachelmann muss im Gefängnis bleiben. Ein Quäntchen Hoffnung kann der Moderator nur an das Oberlandesgericht Karlsruhe knüpfen, das nun über den Antrag entscheiden muss.

Das Landgericht hält die Angaben der Ex-Freundin des Moderators weiterhin für glaubwürdig. Die 37-Jährige beschuldigt Kachelmann der Vergewaltigung.

Wie so oft in diesen Fällen steht oder fällt der Vorwurf mit der Glaubwürdigkeit des Opfers.

Stets bestritten

Kachelmann hat die Anschuldigungen stets bestritten. Letztlich ist es die Aufgabe des Gerichts, die Aussagen des mutmaßlichen Opfers und Kachelmanns zu beurteilen. Bislang hat das Gericht aber noch nicht darüber entschieden, ob es die Anklage für überzeugend genug hält, um die Hauptverhandlung zu eröffnen.

Nach Aussage des Landgerichts, erschienen die Aussagen Kachelmanns aber unter anderem "im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel".

Derweil wird in den Medien über die Glaubwürdigkeit der Frau diskutiert. Der Spiegel und Die Zeit haben in langen Artikeln über psychologische Gutachten berichtet, welche angeblich zu dem Schluss kommen, das mutmaßliche Opfer berichte "zum Teil Unwahrscheinliches bis Unmögliches". Die Staatsanwaltschaft erwiderte, die Journalisten hätten wohl nur Teile der Gutachten gesehen. "Das komplette Gutachten stützt die Anklage", sagt der Sprecher der Mannheimer Staatsanwaltschaft.

Doch können dürre Erklärungen einer Behörde den Eindruck korrigieren, den acht Seiten im Spiegel erzeugen? Wer genau die Gutachten an Medien weitergab, ist nicht klar.

Kachelmanns Verteidiger Birkenstock kritisierte die Entscheidung des Landgerichts, die Untersuchungshaft nicht zu beenden. Die Richter hätten das nach Anscht von Birkenstock "eindeutige und allseits bekannte Ergebnis" des psychologischen Gutachtens nicht gewürdigt. In einer Stellungnahme kündigte der Anwalt an, die Haftbeschwerde, über die nun das OLG Karlsruhe entscheiden wird, nochmals ergänzend zu begründen.

"Ein medialer Tsunami"

Die prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit hat sich unter der Bezeichnung "Litigation PR" in den vergangenen Jahren zu einem neuen Geschäftsfeld mancher Anwälte entwickelt. Sie versuchen, den Ausgang des Verfahrens über die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder aber wenigstens zu verhindern, dass ein Prozess allzu verheerende Auswirkungen auf den Ruf ihrer Mandanten hat.

Der Hannoveraner Rechtsanwalt Tobias Gostomzyk, selbst Experte für Litigation-PR, weiß aus Erfahrung: Verfahrensbeteiligte - ob Staatsanwälte oder Verteidiger - machen sich in derartigen Fällen die Medien häufig insofern zunutze, als dass hoher Nachrichtendruck besteht und es keine neuen Nachrichten gibt. Gleichzeitig gibt der Jurist zu bedenken, dass auch die Medien eigene Interessen verfolgten, nämlich die, eine gute Geschichte zu haben, die "letztendlich eine Unterhaltungsgeschichte" sei. "Das hilft nicht unbedingt der Wahrheitsfindung."

Kachelmanns Anwalt äußerte in seiner Pressemitteilung vom Dienstag einen geradezu ungeheuerlichen Verdacht: Die Verteidigung habe "dringenden Anlass zu der Befürchtung, die Mannheimer Justiz schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung".

Der Berliner Medienanwalt Christian Schertz sagt, die Staatsanwaltschaft habe bei ihrer Pressearbeit die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns nicht ausreichend geschützt. Es bestehe eine "Fürsorgepflicht" des Staates gegenüber dem Beschuldigten. Selbst die bloße Bestätigung, dass sich ein Prominenter in Haft befinde, könne "einen medialen Tsunami verursachen, der zu Beeinträchtigungen führt, die sich nicht wiedergutmachen lassen".

Doch auch die Rolle der Ermittler ist nicht einfach. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft sei nicht von selbst in die Öffentlichkeit gegangen, betont deren Sprecher Oskar Gattner. Schon zwei Tage nach der Verhaftung hätten die Medien gefragt, ob Kachelmann in Haft sitze. "So etwas bleibt nicht geheim." Gattner bleibt nur ein bitteres Fazit: "Es ist eine Katastrophe, wie diese Sache in der Öffentlichkeit verhandelt wird. Nicht nur für Herrn Kachelmann, sondern auch für die Geschädigte und ihre Familie."

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