H5N8-Virus:Geflügelpest auch am Bodensee

Vogelgrippe am Bodensee

Vogelgrippe am Bodensee: Die Aufnahme vom Mittwoch zeigt eine tote Ente, die im Hafenbecken in Überlingen am Bodensee treibt.

(Foto: Felix Kästle/dpa)

Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich, trotzdem ordnet das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium an, Nutzvögel in Ställe zu sperren.

Von Hanno Charisius , Stuttgart

Auch im Süden Deutschlands ist das Vogelgrippevirus angekommen. Nach Schätzung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums sind am Bodensee zwischen 70 und 100 tote Vögel gefunden worden, auch auf der Schweizer Seite und am österreichischen Ufer. Die Analyse des nationalen Referenzlabors habe bestätigt, dass es sich um die gefährliche Form der Vogelgrippe H5N8 handle, teilte das Ministerium am Mittwoch in Stuttgart mit. Diese für Vögel gefährliche Variante wird auch als Geflügelpest bezeichnet. Das Risiko für Menschen durch den H5N8-Erreger gilt als sehr gering.

Um die Ausbreitung einzudämmen, ordnete das Stuttgarter Ministerium an, dass am Bodensee in einem Uferstreifen von 1000 Metern Breite Geflügelbestände "aufgestallt", also in Ställe verbracht werden müssen. In dieser Zone gelten auch besondere Biosicherheitsmaßnahmen, die gleichsam auch entlang des baden-württembergischen Rheinufers auf 500 Meter Breite angeordnet wurden. Bereits am Dienstag hatte das Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein bestätigt, dass H5N8 für den Tod Hunderter Wasservögel im Kreis Plön verantwortlich ist. Um die Seuche einzudämmen, richtete das zuständige Veterinäramt Sperrzonen um die Fundorte der verendeten Tiere ein, für Geflügel in der Region gilt Stallpflicht.

Bislang grassiert das Virus in Deutschland nur unter Wildvögeln. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, FLI) schätzt das Risiko einer Ansteckung von Nutzgeflügel mit dem H5N8-Virus jedoch als hoch ein. Um dies zu verhindern, empfiehlt das FLI, Geflügel in den betroffenen Regionen in festen Ställen unterzubringen und vor jeglichem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Geflügelbetriebe in der Nähe von Wildvogelrast- und -sammelplätzen sollten vorsorglich die Freilandhaltung einschränken. Besondere Hygienemaßnahmen seien notwendig, damit der Erreger nicht mit dem Futter, dem Trinkwasser oder auf der Kleidung der Geflügelhalter in die Bestände eingeschleppt werde. Bürgerinnen und Bürger, die derzeit am Bodensee oder an den Plöner Seen in Schleswig-Holstein tote Vögel, vor allem tote Enten fänden, sollten sich an das jeweils zuständige Landratsamt wenden.

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