Süddeutsche Zeitung

Güstrow:Bewährungsstrafe nach Sprengung Güstrower Borwinbrunnens

Güstrow (dpa/mv) - Für die weitgehende Zerstörung des Güstrower Borwinbrunnens in der Silvesternacht 2017/18 ist ein 31-jähriger Mann zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In Urteil des Amtsgerichts Güstrow floss allerdings noch der Besitz und Handel von Drogen mit ein. Zu Beginn des Prozesses am Mittwoch hatte der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt und sein Bedauern über die Tat und die Folgen ausgedrückt. Er hatte eine etwa Handball große Kugelbombe in die Brunnenschale geworfen. Diesen Sprengkörper habe er in Polen gekauft. Ein Video der Tat hatte sich schnell im Internet verbreitet. Der Schaden an dem 130 Jahre alten Brunnen wurde auf rund 110 000 Euro geschätzt.

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Güstrow (dpa/mv) - Für die weitgehende Zerstörung des Güstrower Borwinbrunnens in der Silvesternacht 2017/18 ist ein 31-jähriger Mann zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In Urteil des Amtsgerichts Güstrow floss allerdings noch der Besitz und Handel von Drogen mit ein. Zu Beginn des Prozesses am Mittwoch hatte der Mann ein umfassendes Geständnis abgelegt und sein Bedauern über die Tat und die Folgen ausgedrückt. Er hatte eine etwa Handball große Kugelbombe in die Brunnenschale geworfen. Diesen Sprengkörper habe er in Polen gekauft. Ein Video der Tat hatte sich schnell im Internet verbreitet. Der Schaden an dem 130 Jahre alten Brunnen wurde auf rund 110 000 Euro geschätzt.

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