Süddeutsche Zeitung

Günther Jauch:Hochzeit mit begrenztem Publikumsjoker

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Sein Wunsch war eindeutig: keine Details über die anstehende Trauung. Ein Gericht wollte dieser kompromisslosen Linie aber nicht ganz folgen.

Über die geplante Hochzeit des TV-Moderators Günther Jauch kann nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts in stark begrenzter Form berichtet werden. So könnten die bekannten Potsdamer Sehenswürdigkeiten, in denen die im Juli geplanten Feiern stattfinden sollen, genannt werden. An weiteren Details bestehe aber kein vergleichbares öffentliches Interesse, erläuterte am Dienstag Gerichtssprecherin Katrin-Elena Schönberg den Beschluss vom 23. Juni.

In einem Rechtsstreit zwischen der Axel Springer AG und Jauch hatte der Moderator zunächst vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Bild-Zeitung durchgesetzt. Danach wurde der Zeitung untersagt, Einzelheiten über Jauchs Eheschließung mit seiner Lebensgefährtin Thea Sihler zu berichten. Dazu zählten Ortsangaben, Stationen der Feierlichkeiten und sonstige Details.

Jauch betont Persönlichkeitsrechte

Wie der Springer-Verlag am Dienstag mitteilte, habe das Kammergericht nun befunden: "Angesichts der überragenden Prominenz (von Günther Jauch) als Moderator und Werbeträger sei ein vorrangiges Berichterstattungsinteresse daran, dass er in bekannten Sehenswürdigkeiten heiraten bzw. Hochzeit feiern wolle, anzuerkennen, auch wenn dadurch Schaulustige angelockt werden könnten." Weiter stellte das Gericht dann fest: "Dagegen ist kein vergleichbares öffentliches Interesse an den weiteren Details (...) ersichtlich; dem Schutz der Privatsphäre, der von den Antragstellern konsequent wahrgenommen wird, dürfte insofern Vorrang zukommen."

In der Hauptsache gibt es nach Angaben Schönbergs noch keinen Verhandlungstermin. Für die Bild-Chefredaktion sagte Nicolaus Fest, das Kammergericht habe dem "Begehren von Günther Jauch, die Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, eine klare Absage erteilt". Jauchs Anwalt Christian Schertz stellte dazu fest, das Gericht habe die Entscheidung der Vorinstanz lediglich "in einer kleinen Nuance korrigiert" und erlaube nun die Nennung der Sehenswürdigkeiten.

Jauch hatte stets die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte betont und sich gegen jedwede Detailberichterstattung auch bei seiner Hochzeit verwahrt. Bild hielt dagegen, dass der Moderator die Medien regelmäßig "zur Steigerung seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt". Auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatte gegen Einschränkungen der Berichterstattung protestiert, da Jauch eine Person des öffentlichen Lebens sei.

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