Gsell-Urteil:Vermutlich kein zweiter Prozess

Erst hieß es, der Staatsanwalt wolle das Verfahren nochmals aufnehmen, um die restlichen zwei Monate Haft auf Bewährung durchzusetzen. Weil Tatjana Gsell nun aber ihre Strafe annimmt, will er im Gegenzug die angekündigte Berufung zurücknehmen.

Die zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilte "Glamour Lady" Tatjana Gsell nimmt ihre Strafe an. Im Gegenzug habe die Staatsanwaltschaft angekündigt, ihre Berufung zurückzunehmen, teilte Gsells Münchner Anwalt Steffen Ufer am Dienstag mit. Damit wird es voraussichtlich nicht zu einem Prozess in zweiter Instanz kommen.

Huch, nochmal durchs Blitzlichtgewitter? Tatjana Gsell.

Huch, nochmal durchs Blitzlichtgewitter? Tatjana Gsell.

(Foto: Foto: AP)

Nürnbergs Justizpressesprecher Bernhard Wankel sagte, noch liege keine offizielle Erklärung von Tatjana Gsells Anwalts vor. Erst wenn dies der Fall sei, werde auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichten.

Tatjana Gsell war vom Amtsgericht Nürnberg am Freitag wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Versicherungsbetrugs zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten sowie einer Geldbuße von 30.000 Euro verurteilt worden. Ihr mitangeklagter Jugendfreund, ein 33-jähriger vom Dienst suspendierter Staatsanwalt aus Hof, erhielt 15 Monate auf Bewährung und muss 3000 Euro zahlen.

Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Auch der Verteidiger des 33-Jährigen legte Rechtsmittel ein. Er hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert.

Nach Überzeugung des Gerichts waren Tatjana Gsell und ihr Freund maßgeblich daran beteiligt, im Januar 2003 einen Überfall auf Gsells Ehemann, den 76-jährigen Schönheitschirurgen Franz Gsell, inszeniert zu haben.

Damit sollte ein geplanter Versicherungsbetrug vertuscht werden. Franz Gsell war in den Überfall eingeweiht. Er wurde jedoch bei Handgreiflichkeiten so schwer verletzt, dass er zwei Monate später starb. Während Tatjana Gsell in dem Prozess ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte, bestritt ihr Freund jede Tatbeteiligung.

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