Gruppenvergewaltigung im Ruhrgebiet:"Es zeigt das völlig frauenverachtende, selbstherrliche Bild"

Gruppenvergewaltigung von Schülerinnen: Urteil geplant

Vor dem Landgericht Essen wird eine Gruppenvergewaltigung im Ruhrgebiet verhandelt: Die Aufnahme zeigt einen der Angeklagten während eines Prozesstages im Juli.

(Foto: Marcel Kusch/dpa)
  • Das Landgericht Essen hat fünf Männer zu Jugend- und Haftstrafen verurteilt, weil sie mehrere Schülerinnen in eine Falle gelockt und gemeinsam vergewaltigt haben.
  • Die Strafen bewegen sich in einem Rahmen von drei bis mehr als sechs Jahren.
  • Richter Volker Uhlenbrock sagt, dass sich nicht alle Täter "gleich gruselig verhalten" hätten.

Aus dem Gericht von Benedikt Müller, Essen

Sie nannten sich Skorpione. Jetzt verbergen vier der fünf Männer ihr Gesicht vor den Kameras, hüllen sich in dunkle Kapuzenpullis, einer geht unter einem großen schwarzen Tuch. Ein vier Monate langer Prozess ist an diesem Montag zu Ende gegangen: Das Landgericht Essen hat die fünf Männer aus dem Ruhrgebiet zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie - in unterschiedlichen Besetzungen - mehrere Schülerinnen vergewaltigt haben. Skorpion machen, nannten sie das.

Im vergangenen Winter verabredete sich je einer der Männer mit einem Mädchen zu einem Date. Er holte sie mit dem Auto ab, nach und nach stiegen seine Kumpels zu, alle zwischen 17 und 24 Jahre alt. Als es dunkel wurde, fuhren sie in ein Waldstück südlich von Essen, wo sich das Opfer kaum auskannte.

Unter einem Vorwand nahm ein Täter dem Mädchen das Handy ab. Erst nötigten die Männer sie: "Du musst mit uns allen ficken, sonst kommst du nicht mehr nach Hause." Dann wurde gedroht: Grün und blau schlagen wollten die Männer ihr Opfer, wenn sie sich nicht fügte.

Lautes Schluchzen ist im Zuschauerraum zu hören

Die längste Jugendstrafe, sechs Jahre und drei Monate Haft, muss der 19-jährige Gianni H. antreten. Er gestand vier Vergewaltigungen und eine versuchte Tat erst an einem der letzten Prozesstage. Der 24-jährige Enrico F. muss drei Jahre und neun Monate lang ins Gefängnis, wegen einer Vergewaltigung. Die anderen Strafen liegen dazwischen.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

Obwohl die Kammer damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft bleibt, ist lautes Schluchzen im Zuschauerraum zu hören, als der Richter das Strafmaß verkündet. Richter Volker Uhlenbrock sagt noch, dass sich nicht alle Täter "gleich gruselig verhalten" hätten.

Das Strafmaß sei angemessen, sagt Richter. Das Jugendstrafrecht, nach dem vier der fünf Angeklagten verurteilt werden, sieht höchstens Haftstrafen von zehn Jahren vor. Und die Täter, deutsche Staatsbürger bulgarischer Abstammung, die während ihrer Taten auch Romanes gesprochen haben, einer Sprache der Sinti und Roma, damit die Mädchen sie nicht verstehen, haben keine schwerwiegenden Vorstrafen.

Sie brüsteten sich auf Whatsapp mit den Taten

Aber sie brüsteten sich in ihrer Whatsapp-Gruppe "Scorpions MC 1%" mit den Taten. "Es zeigt das völlig frauenverachtende, selbstherrliche Bild", sagte Uhlenbrock. Die Ermittler hatten einen Großteil der Übergriffe rekonstruiert, indem sie die Chatverläufe auswerteten.

Der Richter listet noch einmal auf, "welches Leid bis heute diesen jungen Frauen zugeführt wurde". Die Opfer, alle 16 bis 18 Jahre alt, berichten von Albträumen, Zusammenbrüchen nach den Taten, manche konnten monatelang nicht zur Schule gehen. Noch kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden.

Der Richter sagt, dass es den Frauen aber zu wünschen wäre, wenn die juristische Aufarbeitung nun zu Ende ginge. "Der Leidensweg der Opfer war schon lang genug."

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