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Niederlande:Enkelbilder bei Facebook gepostet - Gericht verurteilt Großmutter

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Der Stolz auf ihren Enkel könnte für eine Frau aus den Niederlanden teuer werden. Sie muss gepostete Bilder löschen, oder 50 Euro zahlen - pro Tag. Die DSGVO will es so.

Viele Senioren werden in Zeiten der Pandemie noch im hohen Alter zu Technik-Experten. Da lernen sich ältere Semester in Skype, Zoom und Co. ein, nur um mit ihren Liebsten im Kontakt bleiben zu können. Und aus Stolz auf die Enkel werden auch mal Bilder bei Facebook gepostet. Blöd nur, wenn das ohne das Einverständnis der Eltern passiert.

Eine Frau aus Tolkamer in den Niederlanden hat gegen ihre Mutter prozessiert, weil die trotz wiederholter Aufforderung die Bilder ihrer Enkel nicht von ihrem Facebook- und Pinterest-Profilen löschen wollte. Das Gericht gab der Mutter in seinem Urteil Recht, da das Posten der Bilder in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Pinterest gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt.

Wie die BBC berichtet, sei dem Urteil zufolge in solchen Netzwerken nicht gewährleistet, dass Dritte die Bilder unerlaubt weiterverbreiteten. Die Großmutter muss sie nun löschen oder pro Tag eine Geldbuße von 50 Euro zahlen bis zu einer Maximalhöhe von 1000 Euro.

Der Familienstreit hat natürlich eine Vorgeschichte: Das älteste der drei Kinder, ein inzwischen 14-jähriger Junge, lebte sieben Jahre lang bei der Großmutter, bevor ihn sein Vater zu sich holte, wie die Lokalzeitung de Gelderlander berichtet. Der teilt sich mit der Mutter das Sorgerecht. Und von dem Jungen, den sie mit aufgezogen hatte, postete die Großmutter die Bilder. Dies passte aber der Mutter nicht in den Kram, mit der sie offenbar keinen Kontakt mehr hat.

Die ältere Frau bat den Richter, das Bild aufgrund der besonderen Bindung zu ihrem Enkel bei Facebook belassen zu dürfen. Der begründete sein Urteil letztlich damit, dass weder Mutter noch Vater dafür ihre Zustimmung gegeben haben. Die besondere Bindung der beiden ändere den Fall nicht.

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