Süddeutsche Zeitung

Großbritannien:Polizei lässt Papagei nicht als Aufsichtsperson gelten

Ein Vogel als Beifahrer erfüllt die Regeln des begleiteten Fahrens - nicht. Zu dieser Erklärung sah sich die Polizei im britischen West Yorkshire genötigt, nachdem sie eine 55-Jährige auf der Autobahn angehalten hatte.

Wer in Großbritannien mit einer vorläufigen Fahrerlaubnis unterwegs ist, muss Autobahnen meiden und braucht einen erfahrenen Begleiter. Zumindest in einem Punkt versuchte sich eine 55-Jährige an diese Vorgaben gehalten - ein Begleiter saß mit im Wagen. Das Problem: Es handelte sich um einen Papagei.

Die Fahrerin sei am Steuer ausschließlich von dem grauen Federvieh beaufsichtigt worden, das sei nicht ausreichend, weil "Papageien nicht zur Aufsicht beim begleiteten Fahren zugelassen sind", gab die Polizei des Verwaltungsbezirks West Yorkshire in einer Twitter-Botschaft bekannt.

Der Wagen sei darüber hinaus auf der Autobahn M62 im Norden Englands, auf der die Frau mit dem vorläufigen Führerschein gar nicht hätte fahren dürfen, zu schnell unterwegs gewesen. Das Auto wurde beschlagnahmt.

Die Polizei nutzte den Vorfall, um auf die eindeutigen Regeln des begleiteten Fahrens hinzuweisen. Auch aus Versicherungsgründen sei es wichtig, dass der unerfahrene Fahrer durch einen erfahrenen Beifahrer begleitet werde. Hätten die Mittfünfzigerin und ihr Vogel einen Unfall gebaut, hätten sie keinen Versicherungsschutz gehabt.

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