Gorch Fock:Todesfall war "tragisches Unglück"

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Kein Selbstmord, keine Straftat: Bei dem rätselhaften Tod der Offiziersanwärterin auf der Gorch Fock spricht die Staatsanwaltschaft von einem Unfall.

Der tödliche Sturz einer jungen Offiziersanwärterin von Bord des Segelschulschiffs Gorch Fock in die Nordsee im letzten September ist laut Kieler Staatsanwaltschaft ein tragisches Unglück gewesen. Nach monatelangen Untersuchungen schloss die Behörde eine Straftat ebenso aus wie Selbstmord.

Offiziersanwärterin Jenny Böken: Die Staatsanwaltschaft geht von einem Unfall aus. (Foto: Foto: dpa)

Im Dunkeln blieben aber die genauen Umstände: "Die Ursache für den Todesfall konnte nicht abschließend geklärt werden", sagte Oberstaatsanwalt Uwe Wick.

Die 18 Jahre alte Offiziersanwärterin Jenny Böken aus Geilenkirchen in Nordrhein-Westfalen war in der Nacht zum 4. September vor Norderney während ihrer Wache von Bord des Schiffes in die Nordsee gestürzt. Erst elf Tage später entdeckte die Besatzung eines Fischereiforschungsschiffes ihre Leiche 120 Kilometer nordwestlich von Helgoland. Zuvor hatten Rettungsboote, Flugzeuge und Hubschrauber vergeblich nach der Soldatin gesucht.

Ermittlungsverfahren eingestellt

Rund 600 Menschen nahmen bei einer bewegenden Trauerfeier in Geilenkirchen-Teveren Abschied von der jungen Frau, deren Tod die Besatzung der Gorch Fock tief erschüttert hatte. Da die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten fand, leitete sie letztlich auch kein Ermittlungsverfahren ein.

Auf Seite 2: Was die kriminaltechnischen Untersuchungen ergaben

Es war gutes Wetter, als die Offiziersanwärterin am 3. September eine Viertelstunde vor Mitternacht 15 Kilometer nördlich von Norderney über Bord ging und in der Nordsee ertrank. Sie trug laut Staatsanwaltschaft keine "Sicherungs- und Rettungsmittel". Dies sei angesichts der Bedingungen aber auch nicht nötig gewesen. Deshalb könne den Vorgesetzten an Bord auch kein fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden, gab die Staatsanwaltschaft an. Nur bei schwerer See hätten sich die Kadetten sichern müssen.

Nach dem Todesfall leitete die Staatsanwaltschaft umfangreiche Vorermittlungen ein: Sie befragte in 82 Vernehmungen Stammcrew und Ausbildungsmannschaft der Gorch Fock und stellte in Dublin an Bord des Dreimasters die Ereignisse aus der Unglücksnacht nach. All dies sowie die rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Untersuchungen ergaben Wick zufolge keine "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren strafrechtlichen Verantwortlichkeit für den Tod der Seekadettin". Auch Mutmaßungen über einen möglichen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung der Offiziersanwärterin und dem Unglück könnten nicht bestätigt werden.

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