Süddeutsche Zeitung

Göttingen:Nur moralisch fragwürdig

Der Transplantations-Prozess endet mit einem juristischen Freispruch des angeklagten Chirurgen.

Von Christina Berndt

Der stets selbstbewusste Angeklagte zeigte seine Erleichterung deutlich. Kurz nach neun Uhr am Mittwochmorgen verkündete das Landgericht Göttingen im Prozess um Lebertransplantationen den Freispruch des angeklagten Chirurgen. Der frühere Leiter der Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Göttingen habe sich nicht strafbar gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Günther. Doch es war ein Freispruch zweiter Klasse. Denn Günther betonte in seiner mehrstündigen Urteilsbegründung auch, dass Patienten in Göttingen durch Manipulationen der Warteliste bei der Vergabe von Spenderorganen bevorzugt worden seien. Damit sei der Angeklagte auch persönlich in acht Fällen in Verbindung zu bringen. Moralisch sei dieses Verhalten zu missbilligen, aber juristisch sah der Richter nach der Befragung von 101 Zeugen und neun Sachverständigen an insgesamt 65 Sitzungstagen keine Handhabe gegen ihn. Manipulationen an der Warteliste für Spenderorgane seien zum Tatzeitpunkt (zwischen 2008 und 2011) noch nicht strafbar gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche eine achtjährige Haftstrafe für den heute 47-jährigen Chirurgen gefordert, der bereits elf Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. Vorgeworfen hatte sie ihm wegen der Manipulationen der Warteliste versuchten Totschlag in elf Fällen. Der Angeklagte O. habe seine Patienten auf dem Papier kränker gemacht, als sie in Wirklichkeit waren und so von der Organverteilungsstelle Eurotransplant bevorzugt Spenderlebern für sie erhalten. Andere todkranke Patienten hätten so länger auf die Organe warten müssen und könnten in der Folge verstorben sein. Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen. Das Gericht befand jedoch, ein Zusammenhang mit dem Tod von Menschen sei nicht belegt.

Angeklagt war Doktor Aiman O. auch wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Chirurg drei Patienten eine Leber transplantiert, die gar kein neues Organ benötigten. Alle drei waren in der Folge verstorben. Doch das Gericht ließ diesen Vorwurf fallen. Eine Transplantation sei in diesen Fällen nicht völlig abwegig gewesen. "Das ist das Urteil, für das wir gekämpft haben", sagte einer der drei Verteidiger des Arztes der Deutschen Presseagentur. Ein anderer Verteidiger betonte, sein Mandant habe nichts von Manipulationen gewusst. Die Staatsanwaltschaft kündigte dagegen umgehend rechtliche Mittel gegen das Urteil an. Dies bedeutet den Gang zum Bundesgerichtshof.

Dort wird es auch aus einem anderen Grund noch einmal spannend werden. Denn Richter Günther wies in seiner Urteilsbegründung auf einen wesentlichen Punkt hin. Es könne dem Angeklagten nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er auch akut alkoholabhängige Patienten mit einer Leber versorgt habe, obwohl dies nach den Richtlinien für Lebertransplantationen nicht vorgesehen ist. Diese Richtlinien, die von der Bundesärztekammer erarbeitet würden, verstießen gegen das Grundgesetz, so der Richter. Denn dieses gewähre jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der Göttinger Prozess war der erste Prozess zum bundesweiten Organspendeskandal, der seit 2012 immer mehr Universitätsklinika erfasst hat.

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SZ vom 07.05.2015
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