Die Staatsanwaltschaft Leipzig klagt den Sänger Gil Ofarim an und wirft ihm Verleumdung und falsche Verdächtigung vor. Das teilte die Strafermittlungsbehörde in einer Pressemitteilung mit. Hintergrund ist ein Vorfall in einem Leipziger Hotel im Oktober vergangenen Jahres. Der 39-Jährige hatte einen Mitarbeiter des Hotels in einem Instagram-Video beschuldigt, ihn wegen einer Kette mit einem Davidstern antisemitisch beleidigt zu haben.
Ofarim hatte das Video vor dem Hotel aufgenommen und darin gesagt, dass ihn der Mann aufgefordert habe, die Kette abzunehmen. Das Video ging viral und löste zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus. Ofarim erstattete später Anzeige, aber auch der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich - und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an.
Fall Ofarim:Hotel will keine Maßnahmen gegen Mitarbeiter ergreifen
Nachdem der Sänger Gil Ofarim dem Mitarbeiter eines Leipziger Hotels Antisemitismus vorgeworfen hatte, hat das Hotel den Vorfall intern untersucht - und sieht seinen Angestellten entlastet.
Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, sie habe ihre Ermittlungen zu diesem Fall abgeschlossen. Das Verfahren gegen den Hotelmitarbeiter wegen des Vorwurfs der Beleidigung, der versuchten Nötigung und der Volkverhetzung sei in diesem Zuge eingestellt worden, "da die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben". Angeklagt werde stattdessen Ofarim, "wegen des Tatvorwurfs der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Verleumdung".
Als Begründung verwies die Staatsanwaltschaft auf die Erkenntnisse, die sie nach "umfangreichen Ermittlungen" erhalten habe. Sie hatte unter anderem ein Überwachungsvideo durch einen digitalforensischen Gutachter auswerten lassen sowie zahlreiche Zeugen befragt. Demnach habe sich "in der Gesamtschau der hieraus gewonnenen Erkenntnisse das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet".
Der Sänger habe vielmehr im "Wissen um die Unwahrheit seiner Aussagen und in Kenntnis der sich daraus für den betroffenen Hotelmitarbeiter ergebenden ehrverletzenden und in der öffentlichen Meinung herabwürdigenden Folgen" das Video aufgezeichnet und seine Behauptungen später "in Kenntnis ihrer Unwahrheit nicht nur wiederholt und nunmehr ausdrücklich angezeigt".
Der Vorfall hatte eine Debatte über Antisemitismus in Deutschland angestoßen. Die Staatsanwaltschaft ging darauf in ihrer Mitteilung ein und erklärte, dass sie auch wegen des großen Interesses an dem Fall die Anklage nicht an einem Amtsgericht, sondern an einem Landgericht erhoben habe. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Verdachtsmomente können sich vor Gericht auch als falsch erweisen.